Arbeitslosigkeit, schlechte Arbeit: Aktion

 

AKTION

 

  • Internationale Arbeitsorganisation (ILO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf und zuständig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Die weltweit geltenden Mindeststandards sollen die Rechte bei der Arbeit und damit menschenwürdige Arbeit für alle Menschen auf der Welt sicherstellen.
  • Am 1. Juli 2003 ist die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in Kraft getreten.
  • Der UN-Menschenrechtsrat hat in seiner Resolution 17/4 vom 16. Juni 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, ein globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien basieren auf drei Säulen: der Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen, der Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten, und dem notwendigen Zugang Betroffener zu Rechtsmitteln. Diese Leitprinzipien haben nur den Charakter von Empfehlungen, die im Ernstfall juristisch schwer durchsetzbar sind.
  • Auf Initiative von Ecuador und Südafrika hat der UN-Menschenrechtsrat am 26. Juni 2014 mehrheitlich dafür gestimmt, in einer „Offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe“ ein internationales Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte („Treaty on business and human rights“) zu erarbeiten, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für transnationale Unternehmen schafft und den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Es würde auch zu gleichen Bedingungen im internationalen Wettbewerb führen. Richtschnur sind dabei die im Jahr 2011 zusammengestellten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die europäischen Staaten, Japan, die USA und Kanada haben gegen die Einrichtung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe gestimmt und ihre erste Sitzung boykottiert. Bei der zweiten Sitzung im Oktober 2016 nahmen die EU und ihre Mitgliedsstaaten zwar teil, bleiben in der Sache aber weiterhin skeptisch. Die Bundesregierung hat entschieden, sich nicht direkt an den UN-Gesprächen für ein Menschenrechtsabkommen zu beteiligen. Inzwischen hat sich eine internationale Koalition von über 1000 Gruppen, sozialen Bewegungen und Nichtregierungsorganisationen für die Umsetzung von UN-Treaty gebildet („Treaty Alliance„), um die Regierungen unter Druck zu setzen. In der „Treaty Alliance Deutschland“ machen sich 27 Nichtregierungsorganisationen für einen völkerrechtlichen Vertrag stark. Die von Global Policy Forum, Brot für die Welt und Misereor erstellte und am 12. November 2019 veröffentlichte Studie „Sorgfältig verwässert: Wie die Wirtschaftsverbände versuchen, ein Lieferkettengesetz zu verhindern“ zeigt auf, wie massiv Arbeitgeberverbände und Unternehmen versuchen, gesetzliche Menschenrechts-Vorhaben abzuwehren.
  • Am 14. Dezember 2023 haben sich Europaparlament und Mitgliedstaaten auf ein europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) geeinigt. Unter das Gesetz fallen Unternehmen mit Sitz in der EU und ihre Mutterkonzerne mit mindestens 500 Beschäftigten, die weltweit jährlich mindestens 150 Millionen Euro umsetzen. Das gleiche gilt für Unternehmen, die ihren Hauptsitz zwar nicht in einem der Mitgliedstaaten haben, aber einen ebenso hohen Umsatz in der EU generieren. Kleinere Firmen mit mindestens 250 Beschäftigten und mindestens 40 Millionen Euro Umsatz müssen sich ebenfalls an die Vorschriften halten, wenn davon mindestens 20 Millionen Euro in der Textilbranche, der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion oder der Gewinnung und Verarbeitung von mineralischen Rohstoffen generiert werden. Künftig sind Unternehmen verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln. Mögliche Folgen müssen sie laut Gesetzestext „verhindern, mildern, beenden und beheben“. Außerdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei ihren Partnerunternehmen in der Wertschöpfungskette überwachen. Dazu gehören Lieferanten, Vertriebspartner, Transportunternehmen, Lagerdienstleister oder auch die Abfallwirtschaft. Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz müssen Firmen mit Strafen in Höhe von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes rechnen. Von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzung Betroffene sollen ein Recht auf Entschädigung haben. Umweltorganisationen hatten sich dafür eingesetzt, dass das Gesetz auf den Finanzsektor ausgeweitet wird. Auf Druck mehrerer Mitgliedstaaten wie Frankreich jedoch wurden Banken, Versicherungen und Investoren von den Vorschriften ausgenommen. Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden, was normalerweise eine reine Formsache ist. Bei der Abstimmung der EU-Staaten am 28. Februar 2024 erreichte die Richtlinie jedoch bereits zum zweiten Mal nicht die erforderliche Mehrheit. Am 15. März 2024 hat die Mehrheit der EU-Staaten nach wochenlangen Nachverhandlungen trotz Widerstands in der deutschen Bundesregierung dem europäischen Lieferkettengesetz zugestimmt. Der angenommene Gesetzentwurf sieht dabei weniger strenge Regeln vor als der ursprüngliche Entwurf. Sollte das EU-Lieferkettengesetz zunächst bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem globalen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro im Jahr gelten, so gilt der neue Entwurf für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Es betrifft damit lediglich 5000 Unternehmen in der ganzen EU. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt. Das Europäische Parlament hat der Vorlage am 24. April 2024 mit großer Mehrheit zugestimmt.
  • Die Initiative Lieferkettengesetz, ein Zusammenschluss von 140 Gewerkschaften, kirchlichen Verbänden sowie Menschenrechts- und Umweltorganisationen, setzt sich für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz ein.
  • In Deutschland wurde am 3. März 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom Bundeskabinett gebilligt und am 11. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen. Das Regelwerk ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt für etwa 600 große Firmen mit mehr als 3000 Beschäftigten, ab 2024 in einer zweiten Stufe für insgesamt knapp 3000 Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Eine zivilrechtliche Haftungsregel für von Menschenrechtsverletzungen Betroffene sieht das Gesetz nicht vor. Nach der Verabschiedung des europäischen Lieferkettengesetzes durch das Europäische Parlament am 24. April 2024 muss die Bundesregierung nun sowohl die Umsatzschwelle als auch die zivilrechtliche Haftung in das nationale Gesetz überführen.
  • Die französische Nationalversammlung hat bereits am 21. Februar 2017 mit dem „Gesetz der Wachsamkeit“ (Loi de vigilance) ein ambitioniertes Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Firmen verabschiedet. Frankreich ist damit das erste Land weltweit, das Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt, und zwar auch in ihren Tochterunternehmen und Lieferketten, verpflichtet. Betroffen sind Firmen, die in Frankreich 5000 Mitarbeiter beschäftigen oder im In- und Ausland zusammen 10.000. Das Gesetz sieht Strafen in Millionenhöhe vor, wenn Menschenrechte in den Lieferketten missachtet werden. Nichtregierungsorganisationen sprechen von einem Meilenstein für den Menschenrechtsschutz.
  • Fast vier Jahre nach der politischen Ankündigung trat am 8. Juni 2017 die Konfliktmineralien-Regulierung der EU in Kraft. Erstmals wird somit in Europa die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Rohstoffsektor gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass europäische Unternehmen verpflichtet werden, Verantwortung für ihre Rohstofflieferketten zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine Konfliktfinanzierung oder Menschenrechtsverletzungen unterbinden.
  • Am 26. Mai 2015 wurde in Großbritannien das Gesetz gegen moderne Sklaverei (Modern Slavery Act 2015) verabschiedet, dessen Bestimmungen schrittweise in Kraft gesetzt werden. Als erstes Gesetz seiner Art in Europa hat es die umfassende Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel im 21. Jahrhundert zum Ziel.  Auch Unternehmen werden vom Modern Slavery Act erfasst: seit dem 29. Oktober 2015 sind Unternehmen, die zumindest einen Teil ihrer Tätigkeit in Großbritannien ausüben und deren weltweiter Umsatz 36 Millionen Pfund übersteigt, verpflichtet, jedes Jahr auf der Homepage zu erklären, was das Unternehmen sowohl intern als auch in Bezug auf Lieferanten unternimmt, um sicher zu stellen, dass keine Sklaverei und Menschenhandel im Unternehmen sowie entlang ihrer Lieferkette existieren.
  • Die französische Nationalversammlung hat am 21. Februar 2017 ein ambitioniertes Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Firmen verabschiedet. Es droht mit Strafen in Millionenhöhe, wenn Menschenrechte in den Lieferketten missachtet werden. Frankreich ist damit das erste Land weltweit, das Unternehmen gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt, und zwar auch in ihren Tochterunternehmen und Lieferketten, verpflichtet. Betroffen sind Firmen, die in Frankreich 5000 Mitarbeiter beschäftigen oder im In- und Ausland zusammen 10.000. Nichtregierungsorganisationen sprechen von einem Meilenstein für den Menschenrechtsschutz.
  • Am 14. Mai 2019 verabschiedete der niederländische Senat in einer als historisch gewerteten Abstimmung ein Gesetz zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Kampf gegen Kinderarbeit. Es verpflichtet Unternehmen, die Produkte an niederländische Konsument*innen verkaufen, zur Prüfung von Kinderarbeitsrisiken in ihren Lieferketten. Bei einem begründeten Verdacht hat das betreffende Unternehmen in einem Aktionsplan darzulegen, wie es dem Problem beikommen will.
  • Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB).
  • Gewerkschaften, zum Beispiel die acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
  • Ziel des am 16. Oktober 2014 von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) initiierten Bündnisses für Nachhaltige Textilien ist es, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Bedingungen entlang der gesamten Lieferkette des Textil- und Bekleidungssektors zu verbessern. Die Christliche Initiative Romero e.V. (CIR) und das Amt für Mission, Ökumene und Kirchliche Weltverantwortung der Evangelischen Kirche von Westfalen (MÖWe) gaben am 10. Dezember 2021 ihren Austritt aus dem Bündnis bekannt. Am 16. März 2022 erklärte auch die Kampagne für Saubere Kleidung Deutschland ihren Austritt.
  • Fair Labor Association (FLA).
  • Das Netzwerk I Shop Fair bietet eine Plattform, um sich über Missstände zu informieren und über Aktionen und Alternativen auszutauschen. Das Netzwerk wird von der Europäischen Union unterstützt und besteht aus fünf Partnerorganisationen aus Malta, Polen, Deutschland und Österreich; in Deutschland wird es durch die Christliche Initiative Romero (CIR) und den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) vertreten.
  • Die Fair Wear Foundation (FWF), eine unabhängige Multistakeholder-Initiative, arbeitet mit Bekleidungsunternehmen zusammen, um die Bedingungen für Beschäftigte in der Bekleidungsindustrie zu verbessern. Das Entscheidende der FWF ist, dass sie die gesamte Lieferkette der Konfektionierung in den Blick nimmt.
  • Die Clean Clothes Campaign (Kampagne für Saubere Kleidung) ist eine Nichtregierungsorganisation, die sich für Rechte der Arbeiter und eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen in der internationalen Textil- und Bekleidungsindustrie und in der Sportartikelindustrie einsetzt.
  • Am 23. Juni 2020 ging der Fashion Checker der internationalen Kampagne für Saubere Kleidung online. Er deckt auf, ob Textilarbeiter*innen einen existenzsichernden Lohn erhalten, und bringt Details über die Lieferketten der größten Modemarken der Welt ans Licht, darunter Zalando, H&M, Primark, adidas und Hugo Boss.
  • Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch veröffentlichte am 20. April 2017 in Berlin die zusammen mit anderen Organisationen erstellte Studie „Follow the Thread“ (Folge dem Faden). Sie beklagt die weiterhin mangelnde Transparenz bei den Lieferketten von Modelabels; immer noch seien viele Textilfirmen nicht bereit offenzulegen, mit welchen Subunternehmen sie zusammenarbeiten und wo sie ihre Textilien herstellen lassen.
  • Der Global Organic Textile Standard (GOTS) setzt sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Textilproduktion ein. Im Jahr 2006 wurde das GOTS-Siegel (Global Organic Textile Standard) eingeführt, das eine umweltschonende und sozial verantwortliche Herstellung von Textilien gewährleistet, angefangen von der Gewinnung der biologisch erzeugten Rohstoffe über eine umwelt- und sozialverantwortliche Fertigung bis hin zur transparenten Kennzeichnung, und damit dem Verbraucher eine glaubwürdige Qualitätssicherheit bietet. Der Marktanteil ist allerdings äußerst gering: Das Bundesumweltamt bezifferte den Anteil der Textilien mit dem Gots-Siegel in seiner Untersuchung „Grüne Produkte 2017“ auf 0,05 Prozent. Im Jahr 2018 rangierte Deutschland mit 500 Unternehmen, die nach Gots-Kriterien produzieren, auf dem vierten Platz hinter Indien (1973), Bangladesch (689) und der Türkei (519).
  • Das Suchportal „Fair Fashion Finder“ hilft, Geschäfte und Marken zu finden, die Kleidung aus fair produzierter Baumwolle anbieten. Es gibt nicht nur über die ökologischen, sondern auch über die sozialen Produktionsbedingungen der angebotenen Kleidungsstücke, Bettwäsche oder Taschen Auskunft. Es kann nach Postleitzahlen oder nach Modelabels gesucht werden.
  • Die Initiative Fashion Changers informiert über öko-faire Mode und engagiert sich für einen Wandel der Textilindustrie.
  • Der Frauenrechtsverein „FEMNET e.V. – feministische Perspektiven auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft“ setzt sich mit politischem Engagement, Bildungs- und Beratungsarbeit sowie einem Solidaritätsfonds für die Rechte von Frauen in der globalen Bekleidungsindustrie ein.
  • Die Christliche Initiative Romero (CIR) engagiert sich seit 1981 für die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten in den globalen Lieferketten unserer Konsumgüter; das Grüne Mode Online Portal bietet einen Überblick im Dschungel der Siegel, Zertifikate und alternativen Modeunternehmen.
  • Seit dem 9. September 2019 sind in Deutschland Textilien mit dem Siegel „Grüner Knopf“ im Handel, dem ersten staatlichen Siegel für Textilien. Bisher (1/2021) tragen Produkte von 59 Firmen das Staatssiegel. Am 7. Januar 2021 haben die Schweizer Initiative „Public Eye“ und die Frauenrechtsorganisation FEMNET eine Analyse der Berichterstattung von Modeunternehmen publiziert, deren Produkte mit dem «Grünen Knopf» des deutschen Entwicklungsministeriums zertifiziert sind.
  • Aktion „fair spielt“. Für faire Regeln in der Spielzeugproduktion.
  • Am 14. Juli 2020 wurde in Nürnberg die Fair Toys Organisation (FTO) gegründet. „Die Mitgliedsunternehmen der Fair Toys Organisation verpflichten sich, die sozialen und ökologischen Bedingungen an ihren Produktionsstandorten kontinuierlich zu verbessern. Mittelfristig bietet die Organisation mit einem eigenen Siegel eine Orientierung für Konsument*innen beim Einkauf“, heißt es in der Pressemitteilung der Organisation vom 8. Juli 2020. Ende 2021 waren 16 von 645 Unternehmen in Deutschland sowie der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie e.V. (DVSI) Mitglied der FTO. Am 28. September 2023 hat die FTO erstmals ihr Siegel für soziale und ökologische Verantwortung in der Spielwarenproduktion vergeben.
  • Das Internationale Katholische Missionswerk Missio fordert von den Mobilfunkunternehmen „saubere Handys“.
  • Am 12. Juni 2013, dem Internationalen Tag gegen Kinderarbeit, startete die Europäische Kampagne „Make Chocolate Fair!“, eine internationale Initiative, die sich aus mehreren Organisationen in 16 europäischen Ländern zusammensetzt. Inkota ist eine von vier Hauptträgerorganisationen und übernimmt die Koordination der Kampagne in Deutschland.
  • Hendrik Reimers gründete Ende 2015 das Sozialunternehmen Fairafric. Seit 2016 produziert Fairafric in Ghana die erste Schokolade aus Westafrika, die in europäischen Lebensmittelläden zu finden ist. Mit diesem Konzept bleibt pro Tafel zehnmal mehr in Ghana hängen als bei einer in Deutschland produzierten Schokolade, für die nur der Kakao aus Ghana bezogen wurde.
  • INKOTA-netzwerk e.V.
  • Das Bündnis Together for Decent Leather, dem außer dem Inkota-netzwerk e.V. sechs weitere NGOs in Europa und Asien angehören, setzt sich seit 2020 für bessere Arbeitsbedingungen in den Produktionsstandorten für Lederprodukte in Südasien ein. Mit Studien macht das Bündnis auf die Probleme bei der Herstellung von Schuhen und Leder aufmerksam und zeigt die globalen Zusammenhänge in den Lieferketten auf.
  • Die internationale Kampagne „Make Fruit Fair!“ setzt sich für die Umsetzung von Sozial- und Umweltstandards im Handel mit tropischen Früchten ein.
  • Am 4. Dezember 2020 wurde die Partnerschaft für Nachhaltigen Orangensaft (PANAO) gegründet. Ziel der Partnerschaft ist eine Verbesserung der sozialen Arbeitsbedingungen und existenzsichernde Löhne auf den Orangen-Plantagen Brasiliens.
  • „Kaufe ein Telefon und sei Teil einer Bewegung“, lautet der Slogan des im Jahr 2013 gegründeten niederländischen Sozialunternehmens Fairphone, das Smartphones herstellt. Es legt die Herkunft der Elektronik offen und setzt auf faire und sozialverträgliche Handels- und Produktionsbedingungen. Dazu zählen die Beschaffung von konfliktfreiem Zinn und Tantal aus der Demokratische Republik Kongo, die Finanzierung eines Sozialfonds, der von den Arbeitnehmern des Produktionspartners in China verwaltet wird, sowie ein Elektroschrott-Recyclingprogramms in Ghana. Das honorierten immerhin rund 60.000 Verbraucher (die Hälfte davon aus Deutschland), indem sie 325 Euro für Entwicklung und Fertigung des Fairphone 1 bezahlten. Beim Fairphone 2 sollen auch die konfliktträchtigen Rohstoffe Gold, Zinn und Wolfram nachhaltig abgebaut werden. Vgl. auch: Emmanuel Raoul, Smart & schmutzig. Ein fair produziertes Handy gibt es nicht, in: Le Monde diplomatique vom März 2016. Am 27. August 2019 wurde in Berlin das Fairphone 3 vorgestellt. Es kostet 450 Euro. Ende Oktober 2021 ist der offizielle Verkaufsstart des jetzt „elektronikmüllneutralen“ und auch sonst weiter optimierten Fairphone 4; es kostet 579 Euro. Seit 2023 ist das gemeinsam von Fairphone und dem französischen Unternehmen Murena gelaunchte Murena-Fairphone-4 zum Preis von ca. 625 Euro erhältlich. Die deutsche Alternative Shift gibt es seit 2014. In einem im Februar 2018 erschienenen Hintergrundpapier verglich Germanwatch je ein Smartphone-Modell der Marktführer Apple und Samsung mit denen von Fairphone und Shift.
  • Der Verein NagerIT bietet eine fair produzierte Computermaus an.
  • Unterstützung des Fairen Handels: Die Produkte werden mit einem Preisaufschlag verkauft, wobei die Mehreinnahmen dazu genutzt werden, die Arbeitsbedingungen der Produzenten zu verbessern.
    Laut einer Mitteilung des Forum Fairer Handel (FFH) ist der Umsatz mit fair gehandelten Produkten in Deutschland im Jahr 2022 um 11,5 Prozent auf 2,18 Milliarden Euro gestiegen. Pro Kopf gaben die Verbraucher:innen durchschnittlich 25,83 Euro für faire Lebensmittel, Textilien und Handwerksprodukte aus. Laut einer Pressemitteilung von Fairtrade Deutschland vom 9. Mai 2023 ist der Umsatz mit Fairtrade-Produkten in Deutschland im Jahr 2022 um elf Prozent auf 2,36 Milliarden Euro gestiegen. Im Schnitt gaben Verbraucher:innen in Deutschland pro Kopf 28 Euro für Fairtrade-Produkte aus. Im Vergleich mit Nachbarländern liegt Deutschland bei den Pro-Kopf-Ausgaben (2021: 25 Euro) weit zurück. In Österreich waren es 2021 rund 54 Euro, in der Schweiz 107 Franken.
    836 Städte in Deutschland setzen sich mittlerweile für fairen Handel ein und dürfen sich deshalb Fairtrade-Town nennen (Stand: Mai 2023).
    Die Studie „Verändert der Faire Handel die Gesellschaft?„, die zum Auftakt der Grünen Woche im Januar 2018 in Berlin an Bundesentwicklungsminister Gerd Müller übergeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass der Faire Handel nicht nur dazu beiträgt, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Afrika, Asien und Lateinamerika zu verbessern, sondern auch zu einem veränderten Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland geführt hat.
    Dass der Absatz fair gehandelter Produkte in den vergangenen Jahren in Deutschland deutlich gestiegen ist und die Akteure ihren gesellschaftlichen Einfluss ausweiten konnten, ist das Ergebnis der von Fairtrade Deutschland e.V., Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, dem Forum Fairer Handel e.V. und dem Weltladen-Dachverband e.V. in Auftrag gegebenen Studie Entwicklungen des fairen Handels und der fairen Beschaffung in Deutschland 2015–2022“.
    Weitere Informationen zum Fairen Handel finden Sie hier.
  • Über hundert Aktivisten aus ganz Deutschland haben im April 2017 in Frankfurt das Netzwerk Gerechter Welthandel gestartet.
  • Die Initiative Faire Landarbeit ist ein Bündnis der Agrargewerkschaft IG BAU und von Beratungsorganisationen.
  • Der unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund getragene Verein „Arbeit und Leben“ berät Beschäftigte im Niedriglohnsektor, die aus Rumänien, Bulgarien oder anderen Ländern nach Deutschland gelockt worden sind.
  • Die im Jahr 2006 gegründete kirchlich-gewerkschaftliche Allianz für den freien Sonntag versteht sich als politisch unparteilicher Zusammenschluss im Engagement für den arbeitsfreien Sonntag. Die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind im Ladenöffnungsgesetz je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Berlin sind beispielsweise acht verkaufsoffene Sonn- und Feiertag pro Jahr vorgesehen plus zwei weitere Tage, an denen die Geschäfte aus besonderem Anlass öffnen dürfen. In Baden-Württemberg sind es nur drei Sonn- und Feiertage insgesamt. Der Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG) ist eine soziale Errungenschaft der Arbeiterbewegung, die unter neoliberalem Druck steht.
  • Zum Schutz des arbeitsfreien Sonntags wird am 3. März, dem Tag, an dem im Jahr 321 Kaiser Konstantin durch Staatsgesetz den Sonntag im ganzen römischen Reich zum öffentlichen Ruhe- und Feiertag erklärt hat, der Internationale Tag des freien Sonntags begangen.

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