Zum 3. März 321

Kaiser Konstantin erhebt durch Staatsgesetz den Sonntag im ganzen römischen Reich zum öffentlichen Ruhe- und Feiertag.

„Alle Richter, Stadtbewohner und Gewerbetreibende sollen am Tag der ehrwürdigen Sonne (venerabilis die solis) ruhen.“ So lautete diese erste staatliche Sonntagsschutzregelung. Landwirtschaftliche Arbeit – sie beschäftigte die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung – hatte Konstantin von seiner „Sonntagsruhe“ ausdrücklich ausgenommen.


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