Schwund der Biodiversität: Aktion

 

AKTION

 

  • Das 1975 in Kraft getretene Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz: Cites), nach dem Ort seiner Erstunterzeichnung am 3. März 1973 in Washington, D.C. auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt, ist das wichtigste Instrument zum Schutz von wilden Tier- und Pflanzenarten. Die Konvention reguliert oder verbietet bereits den internationalen Handel mit mehr als 38.000 gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Alle drei Jahre treffen sich die inzwischen 184 Mitgliedsstaaten des Abkommens zu einer Weltartenschutzkonferenz, um darüber zu entscheiden, welche Arten als besonders schützenswert gelten sollen. Die EU-Artenschutzverordnung setzt das WA sowie weitere europäische Schutzbestimmungen um.
  • Auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro wurde am 5. Juni 1992 das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossen.
  • Am 19. Dezember 2022 haben sich die Delegierten von 193 Staaten der Welt auf dem UN-Biodiversitätsgipfel (COP 15) im kanadischen Montreal mit dem Kunming-Montreal-Abkommen auf das Ziel geeinigt, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche unter Schutz zu stellen, insbesondere Gebiete von herausragender Bedeutung für die biologische Vielfalt. Derzeit sind Schätzungen zufolge weltweit etwa 17 Prozent der Landfläche und acht Prozent der Meere geschützt. Zudem sollen bis 2030 mindestens 30 Prozent der beschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden. – Laut dem am 19. Oktober 2020 vorgestellten Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) hat die EU rund 18 Prozent ihrer Landfläche und fast zehn Prozent der Meeresgebiete unter Schutz gestellt. Dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) zufolge sind gut 30 Prozent der Landfläche und rund 45 Prozent der Meeresgebiete in Deutschland formal geschützt.
  • Nach dem Vorbild des Weltklimarates IPCC wurde im April 2012 offiziell der Weltrat für Biologische Vielfalt (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, IPBES) beschlossen. Er kam am 21. Januar 2013 in Bonn zu seiner ersten Plenarsitzung zusammen.
  • Am 24. Oktober 2023 haben elf asiatische und südamerikanische Länder in Bogotá (Kolumbien) ein wegweisendes Abkommen unterzeichnet, um das Aussterben der verbliebenen Flussdelfine zu verhindern.
  • Die 28 Mitgliedstaaten und die EU-Kommission hatten 2011 festgelegt, wie sie bis 2020 das global vereinbarte Ziel erreichen wollen, den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und eine Erholung der Artenvielfalt einzuleiten. Konkret wurden sechs Ziele genannt: die vollständige Umsetzung des EU-Naturschutzrechts, einen besseren Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen, eine nachhaltigere Land- und Forstwirtschaft, eine verträglichere Fischerei, die strenge Überwachung gebietsfremder Arten und einen größeren Beitrag der EU zum Artenschutz. Nach einer von dem weltgrößten Naturschutznetzwerk BirdLife International am 23. Mai 2019 in Brüssel anlässlich der Biodiversitätskonferenz der EU-Kommission vorgestellten Fortschrittsbericht zur EU-Biodiversitätsstrategie ist das Ergebnis alarmierend: Insgesamt sei die Strategie ein Fehlschlag gewesen; bei mehr als der Hälfte der 37 vereinbarten Maßnahmen sei kein ausreichender Fortschritt zu verzeichnen.
    Am 20. Mai 2020 hat die Europäische Kommission Pläne vorgelegt, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Die Kommission schlägt unter anderem vor, mindestens 30 Prozent der europäischen Land- und Meeresgebiete in Schutzgebiete umzuwandeln. Derzeit seien es 26 Prozent an Land und elf Prozent bei den Meeren. Für den Übergang zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen sollen der Einsatz von Pestiziden halbiert und ein Viertel der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch bewirtschaftet werden.
    Im Sommer 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Nature Restoration Law (Gesetz zur Wiederherstellung der Natur) vorgelegt. Es wäre weltweit das erste Gesetz zur Wiederherstellung zerstörter Lebensräume und nach der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie das erste Mal, dass die EU die Natur als Ganzes in den Blick nimmt. Das EU-Naturwiederherstellungsgesetzes ist ein zentrales Vorhaben der Europäischen Biodiversitätsstrategie. Es sieht beispielsweise die Wiederherstellung der Natur auf 20 Prozent der Land- und Meeresfläche Europas bis 2030 vor. Bis 2050 sollen sich alle renaturierungsbedürftigen Ökosysteme Europas auf dem Weg der Erholung befinden. Hierbei in Frage kommende Maßnahmen sind beispielsweise die Flussrenaturierung (ein Prozent der Flüsse soll wieder frei fließen), die Wiedervernässung von Mooren, eine nachhaltige Landwirtschaft (zum Beispiel sollen bis zum Jahr 2030 zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche unter der Maßgabe biologischer Vielfalt gestaltet und nicht produktiv landwirtschaftlich genutzt werden) und der Waldumbau hin zu vielfältigen Mischwäldern. Derzeit sind 81 Prozent der geschützten Lebensräume Europas (FFH) in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand. Zudem sind zehn Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einem ungesunden Zustand. Am 20. Juni 2023 haben die EU-Länder den Vorschlag für das Nature Restoration Law angenommen und damit den Weg für strengere Naturschutz-Auflagen frei gemacht. Am 14. Juli 2023 sprach sich eine knappe Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament für das Gesetz aus, nachdem es zuvor fast gescheitert wäre. In der Nacht zum 10. November 2023 haben sich Unterhändler:innen des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt, der am 27. Februar 2024 vom Europaparlament beschlossen wurde. Jetzt müssen nur noch die Mitgliedsstaaten zustimmen, was als wahrscheinlich galt, jetzt aber (Stand 26. März 2024) doch noch zu scheitern droht.
  • Gemäß der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) sollen im Jahr 2023 vier Prozent der Felder in der EU stillgelegt werden. Dort sollen sich wertvolle Biotope entwickeln können, um die Artenvielfalt zu fördern und die europäischen Klimaziele zu erreichen. Es geht um eine Fläche von vier Millionen Hektar. Das ist etwa die Fläche der Niederlande. Auf Deutschland entfallen gut 200.000 Hektar. Angesichts der wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine drohenden Ernteausfälle soll diese Bestimmung vorerst ausgesetzt werden und auf diesen Flächen vor allem Futterpflanzen wie Soja und Mais angebaut werden dürfen, die in der Tiermast benötigt werden.
  • Am 6. April 1979 trat die EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie, VSchRL) in Kraft. Artikel 1 führt 190 europäische Arten und Unterarten auf. Die EU-Länder sind verpflichtet, für diese Vögel Lebensräume in ausreichender Vielfalt und Flächengröße zu erhalten oder wiederherzustellen – innerhalb und auch außerhalb von Schutzgebieten.
  • Durch einstimmigen Beschluss im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament trat am 10. Juni 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in Kraft. Die Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen.
  • Die Reservate aus beiden Richtlinien ergeben zusammen das Schutzgebietsnetz „Natura 2000„. Mit den sogenannten Natura-2000-Richtlinien will die EU ein unionsweites, zusammenhängendes Netz von Naturschutzgebieten schaffen. Es soll wild lebende Pflanzen- und Tierarten schützen und ihre natürlichen Lebensräume erhalten. Mit derzeit (2019) über 27.000 Schutzgebieten auf fast 18,2 Prozent der Fläche der EU ist Natura 2000 das größte grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. In Deutschland fallen mehr als 15 Prozent der Landfläche in diese Kategorie.
  • Mitte der 1990er Jahre kamen Insektenvernichtungsmittel auf den Markt, die neue Wirkstoffe, sogenannte Neonicotinoide, enthielten. Diese Pestizide töten Insekten viel effektiver als alles, was zuvor auf dem Markt war. Zugleich nehmen sie jedoch Vögeln damit eine wichtige Nahrungsgrundlage. Die Europäische Union hat am 29. April 2013 die Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam, die für das massenhafte Sterben von Bienen verantwortlich gemacht werden, vom 1. Dezember an für das Beizen von Saatgut (mit Ausnahme der Futter- und Zuckerrübe) und als Spritzmittel in blühenden Kulturen verboten, andere Anwendungen waren jedoch noch erlaubt. Nachdem lange Zeit die Honigbiene im Mittelpunkt der Forschung stand, zeigten Wissenschaftler im Jahr 2016, dass vermutlich auch Wildbienen und Schmetterlinge unter Neonicotinoiden zu leiden haben. Die Bedenken gegen den Einsatz von Neonicotinoiden betreffen vor allem drei Eigenschaften: Die mobilen Moleküle werden in alle Pflanzenteile, auch die Blüten und Pollen, aufgenommen und verbreiten sich zudem in der Umwelt; die Wirkstoffe bleiben sehr lange in der Natur; und sie sind schon in geringen Mengen wirksam. Am 27. April 2018 haben die EU-Mitgliedsstaaten den Freilandeinsatz dieser Pestizide untersagt (ausgenommen sind Gewächshäuser). Das Verbot tritt genau 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft; den Mitgliedsstaaten bleiben dann nochmals drei Monate für die Umsetzung. Ab März 2014 ist auch das Präparat Fipronil verboten. Die Mitgliedsstaaten haben allerdings Wege gefunden, die Nutzung der grundsätzlich verbotenen Insektizide doch zu gestatten. Grundlage für die Genehmigung ist Artikel 53 der EU-Verordnung 1107/2009. Danach können die Mitgliedsstaaten für eine „begrenzte und kontrollierte Verwendung“ über einen Zeitraum von maximal 120 Tagen ein ansonsten verbotenes Pflanzenschutzmittel zulassen. Voraussetzung ist, dass die Gefahr anders nicht abgewehrt werden kann. – Neueste Forschungsergebnisse zeigen, dass auch Thiacloprid das Navigationsgedächtnis von Honigbienen beeinträchtigt, ihre Kommunikation stört und die Pollen-Sammelaktivität reduziert.
  • Die  2011 gegründete internationale Umweltstiftung Rewilding Europe will bis 2020 zehn unterschiedliche Landschaften in Europa verwildern lassen. Fünf Gebiete sind bereits im Programm, drei weitere Bewerbungen stehen in der engeren Auswahl.
  • Um mehr über den Gefährdungszustand verschollener Arten herauszufinden und sie vor dem Aussterben zu bewahren, hat die Naturschutzorganisation Global Wildlife Conservation im Jahr 2017 die weltweite Initiative „25 Most Wanted Lost Species“ gestartet mit dem Ziel, die 25 am meisten gesuchten Arten aufzuspüren.
  • Deutschland leitete aus dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1993 eine „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ (NSB) ab, um das Artensterben zu bremsen und den Trend umzukehren. Sie wurde am 7. November 2007 verabschiedet und sieht vor, bis 2020 auf zwei Prozent der Landfläche in Deutschland wieder Wildnis entstehen zu lassen, unzerschnittene, nutzungsfreie und vom Menschen unbeeinflusste Gebiete. Laut einer Mitteilung des WWF vom 8. Januar 2021 sind es derzeit schätzungsweise nur 0,6 Prozent. Dasselbe Ergebnis zeigen Daten aller Bundesländer, über die das ZDF-Magazin „Frontal21“ und das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ am 22. Februar 2021 berichteten: Deutschland habe bislang lediglich eine Quote von 0,6 Prozent erreicht. Was den Lebensraum Wald anbelangt, sollen sich bis zum Jahr 2020 fünf Prozent der Gesamtfläche und zehn Prozent der Staatswälder ohne menschliches Zutun entwickeln dürfen. Mit einer gemeinsamen Presseerklärung haben das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am 15. Februar 2011 das Bundesprogramm Biologische Vielfalt offiziell gestartet. Das Förderprogramm soll die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt unterstützen. 15 Millionen Euro werden dafür jährlich im Bundeshaushalt bereitgestellt.
  • Am 19. Mai 2022 forderte ein breites Bündnis renommierter Forscher*innen in der „Berliner Erklärung“ eine Trendwende von der Politik, um den Verlust der biologische Vielfalt zu stoppen.
  • Das Projekt 100 Äcker für die Vielfalt zielt auf die Errichtung eines bundesweiten Schutzgebietsnetzes für Ackerwildkräuter. Mit dem Projekt, das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert wird, besteht die realistische Chance, dem voranschreitenden Schwund der Ackerwildkräuter durch ein Netz von Schutzflächen langfristig zu begegnen.
  • In der am 6. August 2018 in Frankfurt nach einem gemeinsamen Workshop mit dem Bundesforschungsministerium beschlossenen „Frankfurter Erklärung“ sprachen sich 22 renommierte Wissenschaftler angesichts des dramatischen Artenverlustes – insbesondere bei Insekten – für eine langfristige und stärker interdisziplinär ausgerichtete Forschung zum Erhalt der Artenvielfalt in Deutschland aus. Der Schwund sei besorgniserregend, es bestehe höchster Handlungsbedarf, denn die derzeitigen Strategien reichen nicht aus, um das Artensterben zu stoppen.
  • Mit dem am 4. September 2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten „Aktionsprogramm Insektenschutz“ will die Bundesregierung dem dramatischen Insektensterben entgegenwirken. Unter anderem stuft es Streuobstwiesen, Trockenmauern und Steinriegel als geschützte Biotope ein und verbietet das Pflanzenschutzmittel Glyphosat in der privaten Anwendung und in der Nähe von Gewässern.
  • Extinction Rebellion (XR), eine weltweite soziale Bewegung, macht mit Mitteln des zivilen Ungehorsams auf den drohenden Klimakollaps und das massive Artensterben aufmerksam.
  • Tierschutzorganisation World Wildlife Fund (WWF).
  • Die Organisation Traffic wurde 1976 von der Umweltstiftung WWF und der Weltnaturschutzunion IUCN gegründet, um den nachhaltigen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sicherzustellen.
  • Netzwerk Nationales Naturerbe, ein Zusammenschluss von 42 gemeinnützigen und öffentlichen Eigentümern von Grundstücken, auf denen die Ziele des Naturschutzes dauerhaft Vorrang haben sollen.
  • Das wirksamste Mittel zur Rettung der Arten sind Nationalparks (sie gehören zur höchsten Kategorie; die Natur muss auf mindestens 7500 Hektar Fläche ihren ungestörten Lauf nehmen können), Naturschutzgebiete (sie dienen dem Schutz von Tieren und Pflanzen; der Mensch darf aber zur Pflege eingreifen und teilweise auch Forst- und Landwirtschaft betreiben) und Biosphärenreservate (der Begriff stammt von der Unesco; in ihnen muss sich die Natur auf einem Flächenanteil von mindestens 3,0 Prozent ohne Eingriff des Menschen wildnisartig zu weitgehend natürlichen Ökosystemen entwickeln können, ansonsten sollen in diesen Gebieten vom Menschen geprägte Kulturlandschaften durch nachhaltiges Wirtschaften mit der Natur in Einklang gebracht werden). Derzeit gibt es 748 Unesco-Biosphärenreservate in 134 Staaten, 17 davon in Deutschland (Stand August 2023). Die Gesamtfläche aller Biosphärenreservate weltweit (Kern-, Pflege- und Entwicklungszone zusammengerechnet) bedecken damit mehr als fünf Prozent der globalen Landfläche. – Auf Betreiben internationaler Organisationen haben die unter dem Titel „Naturschutzgebiet“ geschützten Bereiche im Laufe der letzten drei Jahrzehnte weltweit beträchtlich zugenommen. Von den insgesamt 173.463 Naturschutzgebieten sind 137 für die Erhaltung der Artenvielfalt auf der Erde völlig unersetzlich: Auf diesen wenigen Gebieten mit einer Fläche von 1,7 Millionen Quadratkilometern leben Tiere, die es sonst nirgends ein zweites Mal gibt. Derzeit (2020) stehen etwa 17 Prozent der Land- und gut sieben Prozent der Meeresfläche unter Schutz. „30 Prozent der Erde für die Natur schützen: Kosten, Nutzen und wirtschaftliche Auswirkungen„, fordern Forscherinnen und Forscher bereits durch diesen Titel ihres am 8. Juli 2020 erschienenen weltweit ersten umfassenden Berichts über die wirtschaftliche Bilanz von Naturschutzgebieten. – In Deutschland gibt es 16 Nationalparks (mit einer Gesamtfläche von über 10.000 Quadratkilometern – inklusive Wattenmeer, das einen Großteil dieser Fläche ausmacht – umfassen sie lediglich 0,60 Prozent der Landfläche des Bundesgebiets; bislang erreichen lediglich fünf dieser 16 Nationalparke das internationalem Standard entsprechende Ziel, dass die Natur auf wenigstens drei Vierteln ihrer Fläche der eigenen Dynamik überlassen bleibt), tausende, wenn auch oft nur winzige Naturschutzgebiete (sie nehmen rund ein Viertel der deutschen Landesfläche ein) sowie 15 Unesco-Biosphärenreservate. – Als Nationales Naturmonument kann ein Gebiet aufgrund seiner Seltenheit, Eigenart oder Schönheit geschützt werden, wenn es für Wissenschaft, Naturgeschichte oder Kulturhistorie herausragende Bedeutung hat. Sein Status gleicht dem eines Naturschutzgebietes. Erstes und bisher einziges Nationales Naturmonument sind die „Tausendjährigen Ivenacker Eichen“.
  • Wer gezielt Bio-Produkte kauft, unterstützt die pestizidfreie Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, die wiederum die Artenvielfalt fördert. Zu den Vorteilen des Biolandbaus gegenüber der konventionellen Landwirtschaft für die Biodiversität vgl. Insektenatlas 2020, S. 40f.

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