Zum 20. November 1989

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention).

Am 2. September 1990 trat die Kinderrechtskonvention in Kraft.

Das Vertragswerk ist insofern einmalig, als es die bisher größte Bandbreite fundamentaler Menschenrechte – ökonomische, soziale, kulturelle, zivile und politische – in einem einzigen Vertragswerk zusammenbindet. Alle Rechte haben nur ein Ziel: Allen Kindern auf der Welt soll es gutgehen.

Inzwischen haben alle Staaten der Welt die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet und alle – mit Ausnahme der USA – haben sie ratifiziert. Damit hat die Kinderrechtskonvention die größte Akzeptanz aller UN-Konventionen. Einige erklärten allerdings Vorbehalte, darunter zunächst auch Deutschland, wegen der praktizierten Abschiebehaft gegen Kinder und Jugendliche. Der Deutsche Bundestag hat der Kinderrechtskonvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 zugestimmt. Nach Ratifikation am 6. März 1992 ist die Konvention am 5. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Die dabei zunächst erklärten Vorbehalte sind am 3. Mai 2010 zurückgenommen worden. Damit gilt die KRK als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland vollumfänglich im Range eines Bundesgesetzes.

Die Konvention listet zehn Grundrechte von Kindern (Menschen unter 18 Jahren) auf. Dazu zählen das Recht auf Gesundheit, Bildung, Spiel und Erholung, Privatsphäre und gewaltfreie Erziehung. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Kinderrechtskonvention, beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung. Mit ihren zentralen Aussagen „Alle Kinder haben die gleichen Rechte“ (Art. 2 der KRK) und dem Vorrang des „Kindeswohls“ vor allen staatlichen, behördlichen und sonstigen Belangen (Art. 3) wurde die Verabschiedung der Kinderrechtskonvention 1989 zu Recht als ein „Meilenstein in der Geschichte des Menschenrechts- und Kinderrechtsschutzes“ gewürdigt. In 54 Artikeln hat sich die Staatengemeinschaft unter anderem dazu verpflichtet, Kinder vor Entführung und Kinderhandel zu schützen und ihnen im Krieg, auf der Flucht oder bei Katastrophen besonderen Schutz zu gewähren.

Unicef fasst die umfangreiche und kompliziert formulierte Uno-Kinderrechtskonvention in zehn Grundrechten des Kindes zusammen:

Das Recht auf Gleichheit. Alle Kinder sind gleich. Niemand darf aufgrund seiner Hautfarbe seines Geschlechts oder seiner Religion benachteiligt werden.

Das Recht auf Gesundheit. Jedes Kind hat das Recht, die Hilfe und Versorgung zu erhalten, die es braucht, wenn es krank ist.

Das Recht auf Bildung. Jedes Kind hat das Recht zur Schule zu gehen und zu lernen, was wichtig ist. Zum Beispiel die Achtung vor den Menschenrechten und anderen Kulturen. Es ist wichtig, dass Kinder in der Schule ihre Fähigkeiten entwickeln können und dass sie dazu ermutigt werden.

Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. Jedes Kind hat das Recht zu spielen und in einer gesunden Umgebung aufzuwachen und zu leben.

Das Recht sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln. Jedes Kind hat das Recht, seine Gedanken frei zu äußern. Die Meinung der Kinder soll bei allen Dingen, die sie direkt betreffen, beachtet werden. Alle Kinder haben das Recht auf Information und Wissen über ihre Rechte. Jedes Kind hat das Recht, Informationen aus der ganzen Welt durch Radio, Fernsehen, Zeitungen und Bücher zu bekommen und Informationen auch an andere weiterzugeben.

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung ohne Anwendung von Gewalt.

Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Kein Kind soll schlecht behandelt, ausgebeutet oder vernachlässigt werden. Kein Kind soll zu schädlicher Arbeit gezwungen werden.

Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht. Ein Kind, das aus seinem Land flüchten musste, hat dieselben Rechte wie alle Kinder in dem neuen Land. Wenn ein Kind ohne seine Eltern oder seine Familie kommt, hat es das Recht auf besonderen Schutz und Unterstützung. Wenn es möglich ist, soll es mit seiner Familie wieder zusammengebracht werden.

Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause. Jedes Kind ha das Recht, mit seiner Mutter und seinem Vater zu leben, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Eltern haben das Recht, Unterstützung und Entlastung zu bekommen.

Das Recht auf Betreuung bei Behinderung. Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Leben. Wenn es behindert ist, hat es das Recht auf zusätzliche Unterstützung und Hilfe.

 

Aus den 54 Artikeln der Kinderrechtskonvention leiten die Vereinten Nationen zehn Grundrechte ab:

1 Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht

2 Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit

3 Das Recht auf Gesundheit

4 Das Recht auf Bildung und Ausbildung

5 Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

6 Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln

7 Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens

8 Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung

9 Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause

10 Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

 

Den vollständigen Text finden Sie hier.

 

Drei Zusatzprotokolle ergänzen die Konvention:

  • Das am 12. Februar 2002 in Kraft getretene Protokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten legt fest, dass Kinder unter 18 Jahren nicht zwangsweise zum Militärdienst eingezogen werden dürfen und präzisiert damit die Altersbegrenzung von 15 Jahren in Artikel 38 der Konvention.
  • Das am 18. Januar 2002 zweite Zusatzprotokoll verbietet Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie. Es fordert Staaten auf, diese Form der Ausbeutung als Verbrechen zu verfolgen und unter Strafe zu stellen.
  • Das am 14. April 2014 in Kraft getretene dritte Zusatzprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren eröffnet Kindern die Möglichkeit, sich bei der Verletzung ihrer Rechte beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu beschweren.

Mit der Kampagne My planet, my rights“ setzt sich Terre des Hommes (TDH) in knapp 40 Staaten für ein weiteres Zusatzprotokoll für das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt ein.

 

Zur aktuellen Lage der Kinderrechte 25 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention vgl. den am 25. Juni 2014 in Berlin unter dem Titel Jedes Kind hat Rechte vorgestellten Report des UN-Kinderhilfswerks Unicef.

Anlässlich des 30. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention veröffentlichte Unicef am 18. November 2019 den Globalen Report „Für jedes Kind, alle Rechte. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes an einem Scheideweg“.

In Nürnberg wurde am 2. Oktober 2007 die Straße der Kinderrechte eröffnet.

Details

 

Literatur:


RSS