Zum 12. Februar 2002

Das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, das sogenannte Kindersoldatenprotokoll, tritt in Kraft; es verbietet die Rekrutierung und den bewaffneten Einsatz von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr.

Unterzeichnerstaaten ist künftig verboten, Kinder unter 18 Jahren zwangsweise in ihre Armeen einzuziehen. Bisher hatte die Altersgrenze bei nur 15 Jahren gelegen. Freiwillige, die älter als 16 Jahre sind, dürfen aber nach wie vor angeworben werden. Bisher haben 156 Staaten das Zusatzprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten ratifiziert (Stand 8/2014).

Den englischen Text des Zusatzprotokolls über Kinder in bewaffneten Konflikten finden Sie hier.


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