Zum 14. April 2014

Das dritte Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) über das Recht auf Individualbeschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes tritt in Kraft.

Das Individualbeschwerdeverfahren eröffnet Kindern die Möglichkeit, sich bei der Verletzung ihrer Rechte bei dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes mit Sitz in Genf zu beschweren.

Die vom Bundesjugendministerium ins Deutsche übersetzte Broschüre der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs zu Gewalt gegen Kinder, Frau Marta Santos Pais, erklärt in verständlicher Sprache und mit einem Quiz, was das Individualbeschwerdeverfahren ist und wie Kinder sich beim Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen über eine Verletzung der Kinderrechte beschweren können.


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