Zum 17. Juni 1925

Unterzeichnung des Protokolls über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege (Genfer Protokoll).

Das Genfer Protokoll ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Gebrauch chemischer und biologischer Waffen verbietet, allerdings keine Vorgaben zu deren Entwicklung, Herstellung und Lagerung enthält. Aus diesem Grund wurden mit der Biowaffenkonvention (16. Dezember 1971) und der Chemiewaffenkonvention (3. September 1992) zwei weitere Verträge abgeschlossen, die entsprechende Regelungen zu Rüstungsbeschränkungen und Abrüstungsverpflichtungen enthalten.

Das Genfer Protokoll, dessen Bestimmungen zuvor bereits als Völkergewohnheitsrecht galten, trat am 8. Februar 1928 an Kraft. 137 Vertragsparteien sind ihm bisher beigetreten.


RSS