Zum 3. September 1992

Die Mitgliedsstaaten der Genfer Abrüstungskonferenz verabschieden das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenkonvention).

Die Chemiewaffenkonvention ein Nachfolgeabkommen zum Genfer Protokoll vom 5. Juni 1925, mit dem erstmals der Gebrauch chemischer und bakteriologischer Waffen vertraglich verboten wurde. Die Chemiewaffenkonvention sieht eine Reihe umfassender und konkreter Abrüstungsschritte vor. Mit Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, vorhandene Bestände zu deklarieren und bis zum Jahr 2012 sämtliche Chemiewaffen unter internationaler Aufsicht zu vernichten. Mit Stand vom 17. Mai 2018 gilt das Übereinkommen inzwischen in 193 Staaten. Israel hat die Konvention unterzeichnet, aber  noch nicht ratifiziert. Weder unterzeichnet noch ratifiziert wurde sie bislang von Ägypten, Nordkorea und dem Südsudan.

Die Konvention trat am 29. April 1997 in Kraft.


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