Zum 16. Dezember 1971

Verabschiedung der Biowaffenkonvention

Die Biowaffenkonvention, mit vollem Titel Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Herstellung und die Verbreitung von biologischen Waffen verbietet. Sie ist zusammen mit der 1993 abgeschlossenen Chemiewaffenkonvention ein Nachfolgeabkommen zum Genfer Protokoll vom 5. Juni 1925, mit dem erstmals der Gebrauch chemischer und bakteriologischer Waffen vertraglich verboten wurde. Die Konvention trat am 26. März 1975 in Kraft.


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