Zum 4. November 1950
Die Europäische Menschenrechtskonvention trat am 3. September 1953 in Kraft.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) tritt in Kraft. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte die UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 verabschiedet.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) tritt in Kraft. In dem Übereinkommen, das am 11. Mai 2011 … Mehr …
13 der damals 47 Mitgliedsstaaten des Europarats unterzeichnen in Istanbul das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). In … Mehr …
Die Mitgliedsstaaten der Genfer Abrüstungskonferenz verabschieden das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenkonvention). … Mehr …
Als einer der frühesten Kritiker des Hexenwahns veröffentlichte Friedrich Spee 1631 seine Schrift Cautio criminalis (zu Deutsch etwa »Vorsicht beim Prozess!«), die Argumente gegen Folter und Hexenverfolgung … Mehr …
Frère Roger Schutz (Gründer und lebenslanger Prior der Communauté de Taizé) wird bei der Feier des Nachtgebets in der Versöhnungskirche von Taizé von einer psychisch kranken Frau … Mehr …
Der Aufruf zur Gründung der deutschen Sektion fand am 3. Mai 1994, der Eintrag als Verein am 18. Juni desselben Jahres statt. Anlass der Gründung der deutschen … Mehr …
Die Leitprinzipien basieren auf den Vorschlägen des UN-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie. Seine Vorschläge bilden gewissermaßen den größtmöglichen Konsens der Staatengemeinschaft zur Einhaltung von Menchenrechten. … Mehr …
Seit 2004 schildern junge Frauen und Männer, wie sie in der Uniform der israelischen Armee die palästinensische Bevölkerung schikanieren. Und wie sie sich als Vollstrecker einer Besatzungspolitik … Mehr …
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen