Zum 16. Juni 2011

Die Leitprinzipien basieren auf den Vorschlägen des UN-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie. Seine Vorschläge bilden gewissermaßen den größtmöglichen Konsens der Staatengemeinschaft zur Einhaltung von Menchenrechten. Sie basieren auf drei Säulen: der Pflicht von Staaten, Menschenrechte zu schützen, der Verantwortung von Firmen, Rechte zu achten, und dem Zugang Betroffener zu Rechtsmitteln. Das neu eingerichtete Forum „Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen setzt sich für die Verbreitung und Umsetzung dieser Prinzien ein. Sie sind für Unternehmen zwar nicht rechtlich bindend wie Gesetze, aber es besteht eine starke politische Erwartung gegenüber den Unternehmen, sie einzuhalten.


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