Zum 11. Mai 2011

13 der damals 47 Mitgliedsstaaten des Europarats unterzeichnen in Istanbul das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

In der Istanbul-Konvention verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und alles für ihren Schutz und den ihrer Kinder zu tun.

Das Übereinkommen trat am 1. August 2014 in elf europäischen Ländern in Kraft. Inzwischen haben 45 Staaten die Konvention unterzeichnet, aber erst 38 Länder haben sie ratifiziert. Deutschland hat das Übereinkommen am 12. Oktober 2017 ratifiziert, am 1. Februar 2018 ist es in Deutschland in Kraft getreten. Am 1. Oktober 2023 ist die Istanbul-Konvention in der gesamten Europäischen Union in Kraft getreten, die gesamte EU ist verpflichtet, die Bestimmungen einzuhalten.

Der türkische Staatschef Recep Erdogan verfügte per Dekret mit Wirkung vom 20. März 2021 den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention. Mit der Entscheidung des Staatsrats, des obersten türkischen Verwaltungsgerichts, dass er die Kündigung im Alleingang vollziehen kann, ohne das Parlament einzubeziehen, wurde der Austritt am 1. Juli 2021 rechtskräftig.

 


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