Flucht und Vertreibung, Staatenlosigkeit: Aktion

 

AKTION

 

  • Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vom 28. Juli 1951 legte erstmals Regeln im Umgang mit Flüchtlingen fest. Sie gesteht Flüchtlingen Rechte zu wie freien Zugang zu Gerichten und Straffreiheit bei illegaler Einreise.
  • Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees, UNHCR) ist für den weltweiten Schutz von Flüchtlingen zuständig. Seit 2001 legt das Hochkommissariat mit Hauptquartier in Genf zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni ihren Bericht zur Lage der Flüchtlinge vor.
  • Da sich die Probleme von Flüchtlingen und Staatenlosen oft überschneiden und eine speziell für Staatenlose eingerichtete Organisation nicht existierte, hat die UN-Generalversammlung dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) ein spezielles Mandat für Staatenlose übertragen. UNHCR leistet seitdem rechtliche Hilfe und arbeitet mit Regierungen an der Vermeidung und Beendigung von Staatenlosigkeit.
  • Am 30. August 1961 wird im UNO-Hauptquartier in New York City das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (Convention on the Reduction of Statelessness) angenommen.
  • Kurz vor dem 50. Jahrestag des Übereinkommens zur Verminderung von Staatenlosigkeit hat UNHCR die iBelong-Kampagne gegen Staatenlosigkeit gestartet. Ziel ist es, das Problem von Staatenlosigkeit sichtbar zu machen, daran zu arbeiten, dass mehr Staaten den Konventionen beitreten und langfristig Millionen Staatenlosen eine Perspektive als vollwertige StaatsbürgerInnen zu geben.
  • Die Vollversammlung der Vereinten Nationen beschließt am 17. Dezember 2018 den Globalen Pakt für Flüchtlinge („Global Compact for Migration“, UN-Flüchtlingspakt). Wesentlicher Bestandteil ist das Globale Flüchtlingsforum der Vereinten Nationen, das am 17. Dezember 2019 erstmals zusammenkam.
  • Die von mehr als 150 Nationen getragene Internationale Organisation für Migration (IOM) ist eine auf dem Gebiet der Migration weltweit aktive zwischenstaatliche Organisation mit Hauptsitz in Genf.
  • Am 18. Mai 2021 hat die im Jahr 2019 von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission Fluchtursachen in einem Bericht ihre Ergebnisse vorgestellt.
  • Kern des Modellprojekts „Teilhabe durch Engagement: Das Engagement von und mit Flüchtlingen stärken – Begegnungen schaffen und Beteiligung ermöglichen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (Bagfa) ist es, lokale Möglichkeiten zu entwickeln, das Engagement nicht für Flüchtlinge, sondern von Flüchtlingen selbst zu stärken.
  • Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement listet auf seiner Homepage eine Fülle von Hinweisen und Links auf.
  • Am 17. Dezember 2015 haben das globalisierungskritische Netzwerk Attac, das Institut Solidarische Moderne, die Menschenrechtsorganisation medico international sowie die Zeitschrift Publik-Forum die Plattform wider Abschottung und Fremdenfeindlichkeit gegründet.
  • Informationen über Schiffe von Nichtregierungsorganisationen, die versuchen, Flüchtlinge vor dem Ertrinken zu retten, finden Sie hier.
  • Ende Juni 2018, als das Rettungsschiff der Dresdner Organisation „Mission Lifeline“ mit 234 Menschen an Bord tagelang auf hoher See ausharren musste und in keinem europäischen Hafen anlegen konnte, hat sich – mittlerweile in 60 Städten – die Bewegung Seebrücke konstituiert. Sie solidarisiert sich mit Menschen auf der Flucht und fordert von der Politik sichere Fluchtwege, eine Entkriminalisierung der Seenotrettung und eine menschenwürdige Aufnahme der Menschen, die fliehen mussten.
  • Seit Oktober 2014 können in Seenot geratene Flüchtlinge rund um die Uhr das Alarmphone der Initiative Watch The Med anrufen. Die Aktivistinnen und Aktivisten versuchen sicherzustellen, dass wirklich Hilfe kommt – wenn nicht, machen sie öffentlich Druck.
  • Als jüngerer Partner von Alarmphone versucht seit 2018 das Netzwerk „Alarm Phone Sahara„, eine Kooperation von Aktivisten und Aktivistinnen in Niger, Mali, Marokko, Algerien und Libyen sowie Deutschland und Österreich, im nördlichen Afrika und der Sahelzone Menschenleben zu retten.
  • Die Initiative ‚“Mediterranea“ hat das Beobachtungsschiff  „Mare Ionio“ ins Mittelmeer geschickt, um die „dramatische Lage“ der Migranten aufzudecken. Es sei von Italien aus gestartet und werde vor Libyen im Einsatz sein, sagte am 4. Oktober 2018 Ruben Neugebauer, Sprecher der deutschen NGO Sea Watch, die das italienische Projekt unterstützt. Am 1. November 2018 lief das Schiff aus dem Hafen Palermo zu seinem zweiten Einsatz aus.
  • Die Mailänder Gerichtsmedizinerin und Italiens erste Professorin für forensiche Anthropologie Cristina Cattaneo versucht seit Jahren, die Toten der großen Schiffskatastrophen im Mittelmeer zu identifizieren, und wirbt für eine europäische Gesetzgebung, die jeden EU-Staat verpflichtet, jeden toten Menschen zu identifizieren (Cristina Cattaneo, Namen statt Nummern. Auf der Suche nach den Opfern des Mittelmeers, Rotpunktverlag, Zürich 2020).
  • So wie im Mittelmeer Migranten ertrinken, sterben auch immer mehr Flüchtende auf ihrem Weg durch die nordafrikanische Wüste. Ein Nottelefon, das zur Rettung von Menschenleben in der Sahara beitragen soll, befindet sich aktuell in der Pilotphase.
  • Kirchliche Organisationen in Italien haben einen sogenannten humanitären Korridor eingerichtet, der etwa 1000 Flüchtlingen aus Afrika und dem Nahen Osten eine legale und gefahrlose Einreise ermöglicht. Die ersten Flüchtlinge sollen Ende Januar 2016 nach Italien gebracht werden. Das Projekt soll Modellcharakter für ganz Europa haben, hoffen die Initiatoren. „Damit unternehmen wir endlich etwas gegen die Todesreisen“, sagt Marco Impagliazzo, Präsident der Gemeinschaft Sant’Egidio, einem katholischem Laien-Hilfswerk, das gemeinsam mit dem Verband Evangelischer Kirchen in Italien (FCEI) die Sache in Gang gebracht hat. In Absprache mit der italienischen Regierung erhalten Frauen, die allein mit Kindern unterwegs sind, Menschen, die bereits von den Vereinten Nationen als Flüchtlinge anerkannt sind, und solche, die Opfer von Menschenhandel werden könnten wie etwa junge Frauen und Minderjährige, bereits in den Transitländern Marokko und Libanon sowie in Äthiopien Visa „aus humanitären Gründen“. Das gilt auch für Behinderte, Schwerkranke und Alte. In drei Büros vor Ort werden die Flüchtlinge ausgewählt, identifiziert und überprüft. Die nötigen 1,2 Millionen Euro kommen von den kirchlichen Organisationen. Sie finanzieren und organisieren sowohl die Einreise der Flüchtlinge per Schiff oder Flugzeug als auch deren Unterbringung, Betreuung und Integration in Italien.
  • Am 20. März 2015 wurde unter Federführung des Bürgermeisters von Palermo, Leoluca Orlando, die Charta von Palermo veröffentlicht, die das „Menschenrecht auf Freizügigkeit“ einfordert.
  • Amnesty International (AI).
  • Pro Asyl.
  • Unter dem Motto „Für das Recht zu gehen und das Recht zu bleiben“ fördert die Hilfs- und Menschenrechtsorganisation medico international auf der einen Seite die Solidarität mit Geflüchteten und Migrierenden auf ihren Wegen. Auf der anderen Seite rückt medico immer wieder die strukturellen Ursachen, die Menschen zum Aufbruch bewegen, in den Fokus. Die Organisation unterstützt die Versorgung von Flüchtlingen in Syrien, Irak, Libanon und der Westsahara und fördert solidarische Strukturen und die Selbstorganisation von Migranten in Ländern wie Ägypten, Mali, Marokko, Mexiko, Sierra Leone und zunehmend auch in Europa.
  • Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst ist seit 1990 aktiv und mit 1200 Mitarbeitern in über 50 Ländern vertreten.
  • Die Kampagne „Jetzt erst Recht(e)“ setzt sich für die Rechte von Flüchtlingskindern ein.
  • Am 5. Oktober 2017 hat eine engagierte Gruppe von Pfarrerinnen, Pfarrern, Diakonen, Ehrenamtlichen den Verein „matteo – Kirche und Asyl e.V.“ gegründet, der sich für eine humane Asylpolitik einsetzt.
  • In der am 17. Juni 2018 veröffentlichten „Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz“ sprechen sich 17 Organisationen gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen an nationalen oder europäischen Grenzen aus.
  • Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. (BAG). Der Begriff Kirchenasyl bezeichnet laut BAG „die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus, denen bei Abschiebung in ihr Herkunftsland Folter und Tod drohen oder für die mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare soziale, inhumane Härten verbunden sind.“ Das Kirchenasyl bezweckt grundsätzlich eine Wiederaufnahme des asylrechtlichen Verfahrens durch die staatlichen Behörden. Aktuelle Zahlen finden Sie hier. Bearbeitungshinweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Kirchenasylfällen finden Sie hier.
    Literatur:
    – Kirchenasyl. Eine heilsame Bewegung, herausgegeben von Fanny Dethloff und Verena Mittermaier, von Loeper Literaturverlag, Karlsruhe 2011.
    – Das Institut für Theologie und Politik (ITP) in Münster hat in Kooperation mit dem Netzwerk Kirchenasyl Münster die Broschüre “Kirchen.Asyl. Kirchenasyl ist Menschenrechtsschutz” herausgegeben.
  • Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., eine Flüchtlingsorganisation, die sich im bundesweit größten Abschiebegefängnis im westfälischen Büren engagiert (erhielt im Jahr 2006 den Aachener Friedenspreis“).
  • Die Nürnberger Erklärung zu Flucht, Asyl, Menschenwürde vom September 2016 finden Sie hier.
  • Mit der am 3. Juni 2019 veröffentlichten Potsdamer Erklärung des Bündnisses „Städte Sicherer Häfen“ fordern rund 60 Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland, die sich seit Sommer 2018 offiziell zu „Sicheren Häfen“ erklärt haben, einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten. Die Mitglieder des Bündnisses, das sich der Basisbewegung „Seebrücke“ und ihren Forderungen verbunden fühlt, erklären sich bereit, Geflüchtete aus dem Mittelmeer oder aus Flüchtlingslagern an den europäischen Grenzen aufzunehmen.
  • Über 700 europäische Städte, die in 14 Städtenetzwerken organisiert sind, setzen sich für eine solidarische Migrationspolitik ein.
  • Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni 2019 fordern das Grundrechtekomitee und medico international ein Bleiberecht für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Illegalisierten und Geduldeten.
  • Am 11. Oktober 2023 veröffentlichte das Konsortium des Berliner Forschungsprojekts “Transforming Solidarities” die “Berliner Erklärung – In Verteidigung der Migrationsgesellschaft”.

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