Zum 30. August 1961

Im UNO-Hauptquartier in New York City wird das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (Convention on the Reduction of Statelessness) angenommen.

Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit enthält Bestimmungen, welche die Staatenlosigkeit vermeiden soll. Insbesondere sind gemäß Artikel 9 politische, rassistische, ethnische und religiöse Ausbürgerungen verboten und Ausbürgerungen durch Gebietsänderungen sollen vermieden werden. Das Übereinkommen trat am 13. Dezember 1975 in Kraft.


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