Atomwaffen: Aktion

 

AKTION

 

  • Am 5. August 1963 unterzeichneten die Außenminister der USA, Großbritanniens und der UdSSR im Moskauer Kreml den Vertrag über das Verbot von Atomwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser; er ist am 10. Oktober 1963 in Kraft getreten. Mit dem Teil-Teststopp-Abkommen wollten die drei Erstunterzeichner andere Staaten an der Entwicklung von Atomwaffen hindern. Frankreich und China spielten aber so lange nicht mit, bis sie selbst in der Lage waren, ihre Versuche unterirdisch durchzuführen. Der am 10. September 1996 von der UN-Generalversammlung verabschiedete Atomwaffenteststoppvertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT) verbietet auch unterirdische Testexplosionen. Der Vertrag tritt aber erst in Kraft, wenn ihn alle 44 Staaten ratifiziert haben, die militärische oder zivile Atomanlagen besitzen.
  • Am 5. Dezember 1994 trat der erste Vertrag zur Reduzierung der strategischen Rüstungen (Strategic Arms Reduction Treaty, START) zwischen Russland und den USA in Kraft. Es war ein historischer Vertrag, der am 31. Juli 1991, fünf Monate vor dem Zerfall der UdSSR, von US-Präsident George H. W. Bush und Michail Gorbatschow für die Sowjetunion unterzeichnet worden war, sah er doch erstmals eine Verminderung der tödlichen Arsenale auf jeweils 1.600 Trägersysteme mit maximal 6.000 nuklearen Gefechtsköpfen, die Halbierung der schweren sowjetischen Interkontinentalraketen und eine Obergrenze von 4.900 auf Interkontinentalraketen und U-Booten stationierten Atomsprengköpfen vor. Weitere Festlegungen betrafen Verifikationsmaßnahmen wie Vor-Ort-Inspektionen und ein Verbot, bei Raketentestflügen die übermittelten Flugdaten zu verschlüsseln. Nach dem Ende der Sowjetunion wurde die Gültigkeit des START-Abkommens in einem Zusatzprotokoll auf die USA, Russland, Weißrussland, Kasachstan und die Ukraine umgeschrieben. Die letzteren drei Staaten haben danach ihre Atomwaffen vollständig abgerüstet. (Aus: Wolfgang Kötter, Vom START-Abkommen in die nukleare Sackgasse. 20 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Vertrags über die Reduzierung strategischer Arsenale ist die atomare Abrüstung zum Erliegen gekommen) Der am 8. April 2010 unterzeichnete und am 5. Februar 2021 endende New START-Vertrag sieht laut Artikel II eine Begrenzung der russischen wie der US-Atomwaffen auf maximal 1550 Nuklearsprengköpfe und 800 Trägersysteme vor. Die Präsidenten Wladimir Putin und Joe Biden haben sich am 26. Januar 2021 darauf verständigt, das Abkommen nahtlos die nächsten fünf Jahre fortzusetzen.
  • Am 1. Juli 1968 unterzeichneten die USA, die Sowjetunion und Großbritannien den Atomwaffensperrvertrag oder Nichtverbreitungsvertrag (NVV; Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, NPT). Er trat am 5. März 1970 in Kraft. In Artikel VI heißt es: „Jede Vertragspartei verpflichtet sich dazu, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“ Alle fünf Jahre treffen sich die 190 Unterzeichnerstaaten vier Wochen lang zu einer Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages.
  • Auf der Konferenz im April 2013 in Genf zur Vorbereitung der nächsten Überprüfungskonferenz des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags im Jahr 2015 haben 77 Staaten gemeinsam ein Papier eingebracht, in dem es heißt: „Auf die katastrophalen Folgen einer Atomwaffenexplosion – egal, ob unabsichtlich, aus Kalkül oder weil der Eskalationspfad einen Einsatz vorsieht – ist keine angemessene Reaktion möglich. Es müssen sämtliche Anstrengungen unternommen werden, um diese Gefahr zu beseitigen. Es gibt nur einen Weg, um sicherzustellen, dass Atomwaffen niemals wieder eingesetzt werden: sie vollständig abzuschaffen.“ Deutschland hat diese Erklärung nicht unterstützt.
  • Auf der neunten Überprüfungskonferenz des Vertrages über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NPT) vom 27. April bis 22. Mai 2015 forderten 125 der 191 NPF-Mitgliedsländer ein Verbot aller Atomwaffen nach dem Muster der Konventionen über die chemischen und biologischen Kampfstoffe. Mehr als 100 Staaten unterstützten den „Humanitarian Pledge“, eine von Österreich initiierte Erklärung; die Unterstützer verpflichten sich, völkerrechtliche Schritte für ein Verbot von Atomwaffen einzuleiten.
  • Es war eine Sternstunde im Kampf für eine atomwaffenfreie Welt, als sich auf der Wiener Konferenz zu den humanitären Auswirkungen von Kernwaffen vom 8. bis 9. Dezember 2014 155 Länder – 80 Prozent aller UN- Mitgliedsstaaten – hinter die Gemeinsame Erklärung zu den Folgen von Kernwaffen auf die Menschheit stellten, die der UN-Vollversammlung im Oktober 2014 vorgelegt wurde. „Es ist im Interesse des Überlebens der Menschheit, dass Atomwaffen unter keinen Umständen wieder eingesetzt werden“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, die bislang von 159 Staaten unterzeichnet wurde. Diese „Humanitäre Selbstverpflichtung“ (Humanitarian Pledge) fordert konkrete rechtliche Schritte zu einer weltweiten Ächtung von Atomwaffen.
  • Die Internationale Kampagne für die Abschaffung von Atomwaffen (International Campaign to Abolish Nuclear Weappons, ICAN), ein Zusammenschluss von rund 450 Mitgliedsorganisationen in aller Welt, setzt sich seit 2007 gegen den Widerstand der Atommächte und vieler anderer Länder dafür ein, Atomwaffen durch einen internationalen Vertrag zu verbieten. Das Bündnis mobilisiert Atomwaffengegner in aller Welt, bearbeitet Regierungen und schafft das kaum für möglich Gehaltene: In einer historischen Abstimmung verabschieden 122 Staaten am 7. Juli 2017 ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW), auch Atomwaffenverbotsvertrag genannt, ein Meilenstein in den Abrüstungsbemühungen. Der Vertrag trat am 22. Januar 2021 in Kraft.  – Im Jahr 2016 wurde ICAN mit dem Nuclear-Free Future Award ausgezeichnet, im Jahr 2017 wurde ihr der Friedensnobelpreis verliehen.
  • Seit dem Jahr 2019 setzen sich in der Stockholm-Initiative 16 Länder für atomare Abrüstung ein. Neben Deutschland, Spanien und Schweden haben sich unter anderen Japan, Kanada und Argentinien der Gruppe angeschlossen. Alle besitzen keine Atomwaffen.
  • Am 26. März 2010 forderte der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend den Abzug der Atomwaffen aus Deutschland und den engagierten Einsatz für eine atomwaffenfreie Welt gefordert. Außenminister Walter Steinmeier (SPD) erklärte Anfang 2015 dem Bundestag, der Beschluss von 2010 werde bis auf weiteres auf Eis gelegt.
  • Die Initiative für Nichtverbreitung und Abrüstung (NPDI) tritt seit ihrer Gründung für Nichtverbreitung und Abrüstung sowie für größere Transparenz im Hinblick auf die Kernwaffenbestände ein. Transparenz führt zu Vertrauen, und Vertrauen ist notwendig, will man sich auf eine weitere Reduzierung – und schließlich Abschaffung – der Kernwaffenbestände einigen. Vor diesem Hintergrund haben die Mitgliedsstaaten der Initiative ein Musterformular für die Dokumentation ihrer Nuklearwaffenarsenale ausgearbeitet, das mehr Offenheit darüber bringen würde.
  • Seiten zum Thema Finanzierung der Atomwaffen: Wer investiert, wer vermeidet, wer verweigert Investitionen in die Atomwaffenindustrie, finden Sie hier und hier.
  • Global Zero steht für das Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen. Zudem handelt es sich um eine im Dezember 2008 gegründete internationale Organisation, die die Realisierung dieses Ziels anstrebt. Die Global Zero-Initiative hat einen Handlungsplan vorgelegt, der die vollständige nukleare Abrüstung bis zum Jahr 2030 vorsieht. Die Initiative wird inzwischen von etwa 300 politischen, militärischen und anderen Führungspersönlichkeiten sowie etwa einer halben Million Bürger weltweit unterstützt.
  • Seit dem Jahr 1995 haben sich verschiedene Nicht-Regierungsorganisationen täglich bei allen Überprüfungskonferenzen und auch bei den Vorbereitungskonferenzen getroffen, um die Abschaffung der Atomwaffen bei der Konferenz voranzubringen. Diese Gruppe nennt sich „Abolition Caucus“. Daraus entstand 1995 das globale Netzwerk „Abolition 2000“, das alle Organisationen vernetzt, die für eine atomwaffenfreie Welt arbeiten. Es setzt sich weltweit für die Abschaffung aller Atomwaffen ein und wird von mehr als 2000 Mitgliedsorganisationen getragen. Der deutsche Trägerkreis „Atomwaffen abschaffen“ hat im Jahr 2006 die Kampagne atomwaffenfrei jetzt ins Leben gerufen, der rund fünfzig Friedensorganisationen der Bundesrepublik angehören. Die Kampagne setzt sich für den sofortigen Abzug der letzten US-Atomwaffen vom Fliegerhorst Büchel und eine weltweite Ächtung aller Atomwaffen ein.
  • Der Versöhnungsbund (Deutscher Zweig) hat am 15. November 2015 einen Beschlussvorschlag zur Ächtung von Atomwaffen eingebracht.
  • In der Überzeugung, dass Städte keine Angriffsziele sein dürfen und eine Zukunft ohne Atomwaffen der Menschheit neue Perspektiven schafft, treten die „Mayors for Peace“ (Bürgermeister für den Frieden) unter der Führung von Kazumi Matsui, Bürgermeister von Hiroshima, weltweit für die Abschaffung der Atomwaffen und für den Abschluss eines internationalen Verbotsvertrags ein. Im Oktober 2003 hat die internationale Nichtregierungsorganisation die Kampagne Vision 2020 („atomwaffenfrei bis 2020“) gestartet. Derzeit wird zusammen mit der UNO ein Zeitplan zum Erreichen dieses Zieles erarbeitet.
  • Die Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) setzt sich für eine Welt ohne Atomwaffen und Atomkraft ein.
  • Internationale Vereinigung von Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (International Association of Lawyers Against Nuclear Arms, IALANA).Viele Argumente für den  Ausstieg aus der nuklearen Abschreckung finden sich in der aktualisierten Broschüre „Atomzeitalter beenden. Gegen nukleare Abschreckung, für nukleare Abrüstung und Atomausstieg“ der IALANA.
  • Peacemakers. Schrittmacher für eine friedliche und gerechte Welt ohne Atomwaffen.

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