Zum 7. Juli 2017

Die Vereinten Nationen verabschieden ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW), auch Atomwaffenverbotsvertrag genannt.

Es ist das erste multilaterale, rechtlich bindende Instrument zum nuklearen Rüstungsabbau, das seit 20 Jahren ausgehandelt werden konnte. Der Vertrag sieht das Verbot von Entwicklung, Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung und Einsatz von Atomwaffen vor.

Nach zwei Verhandlungsrunden  (vom 27. bis 31. März 2017 und vom 15. Juni bis 7. Juli 2017) stimmen 122 an den Verhandlungen teilnehmende Länder für die Annahme des völkerrechtlich verbindlichen Dokuments; von den der Nato angehörenden Ländern beteiligten sich aufgrund großen öffentlichen Drucks und eines Parlamentsbeschlusses nur die Niederlande an den Verbotsverhandlungen, stimmten dann aber als einziges Land gegen den Vertrag, Singapur enthielt sich der Stimme. In diesem völkerrechtlich bindenden Dokument verpflichten sich die Unterzeichner, „nie, unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern.

Das Abkommen liegt ab dem 20. September 2017 für alle Staaten im New Yorker Uno-Hauptquartier bereit zur Unterzeichnung und wird bei Ratifizierung durch mehr als 50 Staaten nach 90 Tagen rechtskräftig. Am 24. Oktober 2020 New Yorker Zeit hat Honduras als 50. Staat den UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen ratifiziert. Damit trat er am 22. Januar 2021 in Kraft.

Die Atommächte, die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich, Pakistan, Indien, Israel und Nordkorea, haben den Vertrag nicht unterzeichnet, ebenso wenig Deutschland und die anderen Staaten der Nato.

Friedensorganisationen begrüßten den Vertrag und sprachen von einem „historischen Abkommen“. Die Internationale Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen (Ican) betonte, der Vertrag sei völkerrechtlich bindend: „Damit handelt künftig auch die Bundesregierung mit der nuklearen Teilhabe in der Nato und der Verfügung über US-Atomwaffen in Deutschland gegen geltendes Völkerrecht.“

Die deutsche Übersetzung des „Vertrags über das Verbot von Kernwaffen“ vom 7. Juli 2017 finden Sie hier.

 

Die Projektgruppe Kirchen gegen Atomwaffen, die sich im Dezember 2017 auf Initiative des badischen Forums Friedensethik gebildet hat und der Christen aus den evangelischen Landeskirchen in Baden, Bayern, Hessen-Nassau, Kurhessen-Waldeck, der Pfalz, dem Rheinland und Württemberg sowie der katholischen Friedenbewegung Pax Christi angehören, ruft seit 2018 im Juli jedes Jahres anlässlich des Jahrestags der Verabschiedung des Atomwaffenverbotsvertrages zu einem kirchlichen Aktionstag für eine atomwaffenfreie Welt am deutschen Atomwaffenstützpunkt in Büchel in der Eifel auf.


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