Zum 5. September 1935

So Elisabeth Schmitz in einem Brief an ihre Schwester Maria und ihren Vater vom 10. September 1935 (vgl. Hartmut Ludwig, Die Denkschrift von Elisabeth Schmitz „Zur Lage der deutschen Nichtarier“. Analyse, Kontext und Vergleich, in: Elisabeth Schmitz und ihre Denkschrift gegen die Judenverfolgung. Konturen einer vergessenen Biografie [1893–1977], herausgegeben von Manfred Gailus, Berlin 2008, S. 93–127 [105]).

Nicht als Privatperson habe sie diese Denkschrift verfasst, sondern damit „die Kirche anerkennt, dass es sich um ein Gebiet handelt, das sie angeht, und dass sie meine Arbeit in irgendeiner Form als einen ihr erwiesenen Dienst annimmt“, schreibt sie am 16. Juli 1936 an den Theologen Karl Barth, den sie kurz zuvor in Basel besucht hatte.

Schmitz versuchte, ihre Denkschrift der Dritten Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union (EKapU) vorzulegen, die vom 23. bis 26. September 1935 in Berlin-Steglitz tagte, um die Bekennende Kirche zu einem öffentlichen Protest gegen die Judenverfolgung zu veranlassen. Die Denkschrift wurde auf der Synode jedoch nicht besprochen und innerhalb der Kirche kaum rezipiert. Nach der Inkraftsetzung der Nürnberger Gesetze im September 1935 verfasste Elisabeth Schmitz einen „Nachtrag“ zu ihrer Denkschrift, den sie am 8. Mai 1936 fertigstellte. Sie wies auf die verheerenden Folgen dieser Gesetze für die Betroffenen hin. Auch damit erzielte sie keine Wirkung.

Zu Elisabeth Schmitz vgl. auch zum 10. September 1977.


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