Zum 29. Juli 1950

Eigentliche Geburtsstunde der Nürnberger Prinzipien durch ihre Verabschiedung und Interpretation durch die UN-Völkerrechtskommission.

Mit den Nürnberger Prinzipien (der „Magna Charta des 20. Jahrhunderts“) hatte die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 1950 erstmals den Anspruch erhoben, Diktatoren und Kriegsverbrecher persönlich für ihre völkerrechtlichen Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Sie kamen bei den am 20. November 1945 eröffneten Nürnberger Prozessen erstmals im Völkerrecht zur Geltung.

Die Nürnberger Prinzipien lauten:
1. Jede Person, welche ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.
2. Auch wenn das Völkerrecht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine Strafe androht, ist der Täter nach dem Völkerrecht strafbar.
3. Auch Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.
4. Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.
5. Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.
6. Folgende Verbrechen sind als völkerrechtliche Verbrechen strafbar: a) Verbrechen gegen den Frieden, b) Kriegsverbrechen, c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
7. Die Mittäterschaft zur Begehung der genannten Verbrechen stellt ebenfalls ein völkerrechtliches Verbrechen dar.

Die Nürnberger Prinzipien sind erstmals am 21. November 1945 vom US-Chefankläger Robert H. Jackson im Saal 600 des Nürnberger Justizpalastes formuliert worden.

Am 22. November 2014 wurde in diesem Saal die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP) gegründet. Sie bildet Juristen in Menschenrechtsfragen aus.

Details


RSS