Zum 20. Dezember 1963

In Frankfurt wird der erste große Auschwitz-Prozess eröffnet, den Hessens Generalstaatsanwalt Fritz Bauer gegen enorme Widerstände durchgesetzt hatte; das Verfahren gilt als Wendepunkt in der bundesdeutschen Geschichte, die Verbrechen der NS-Zeit ließen sich nicht mehr verdrängen.

Der erste Auschwitz-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt war der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte. Er endete am 20. August 1965: 17 der 20 Angeklagten wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Auschwitz war im Verlauf jenes Verfahrens, das später nur noch erster Auschwitz-Prozess genannt wurde, weltweit zum Synonym für den industriellen Massenmord vor allem an Juden und Jüdinnen sowie für Sadismus und unmenschliche Brutalität durch Deutsche geworden. Nun konnte niemand mehr behaupten, er wisse nicht, was in Auschwitz geschehen ist.

Wenn die Prozesse einen Sinn haben, so ist es die unumgängliche Erkenntnis, dass Anpassung an einen Unrechtsstaat Unrecht ist, so der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer 1964, der es sich zur Aufgabe gemacht hatte, die NS-Verbrechen durch die hessische Justiz zu ahnden. Es war sein Verdienst, dass sich erstmals in der bundesdeutschen Geschichte ehemalige NS-Täter in einem Massenprozess vor einem deutschen Gericht verantworten mussten.

Der erste Auschwitz-Prozess gilt als das wichtigste Strafverfahren der bundesdeutschen Justiz überhaupt.

 


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