Zum 1. Juli 2002

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; International Criminal Court, ICC) ist ein permanentes, unabhängiges, internationales Strafgericht außerhalb der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998, das am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist. Der IStGH ist für die „schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes“ betreffen, zuständig. Das sind Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Jeder, der im Rahmen der Gerichtsbarkeit des ICC eine Straftat begeht, kann strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die zuständige nationale Justiz dazu nicht willens oder in der Lage ist.

Die Zuständigkeit des Gerichts erstreckt sich allerdings, so will es das Völkerrecht, ausschließlich auf Staaten, die dem Statut beigetreten sind, und auf Fälle nach dem 1. Juli 2002. Gegenwärtig sind 123 der 193 UN-Staaten Mitglieder des Strafgerichtshofs, seit dem 1. April 2015 auch Palästina. Die USA, Russland, China, Indien, Israel und weitere Staaten gehören dem Strafgerichtshof nicht an. Damit fällt über die Hälfte der Weltbevölkerung nicht unter die Zuständigkeit (und den Schutz) des Strafgerichtshofs. Die Staaten der Europäischen Union sind allesamt ICC-Staaten, überdies viele Länder Latein- und alle Staaten Südamerikas sowie eine ganze Reihe von Ländern des afrikanischen Kontinents. Die USA unterstützen künftig indirekt die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs. Obwohl sie das Tribunal nicht offiziell anerkennen, wollen sie laut New York Times vom 3. April 2013 Millionen Dollar für Hinweise auf gesuchte Kriegsverbrecher bereitstellen. Burundi ist am 27. Oktober 2017 aus dem ICC ausgetreten. Die Regierung begründete den Schritt mit einer angeblichen Voreingenommenheit des Gerichts gegenüber Afrikanern.

 


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