Zum 17. Juli 1998

Nur sieben Staaten stimmten gegen das Rom-Statut, darunter die USA, China und Israel. Mit dem Inkrafttreten des Statuts am 1. Juli 2002 konnte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag seine Arbeit aufnehmen. 123 Staaten sind dem Rom-Statut zum IStGH inzwischen beigetreten, 31 Staaten haben das Statut zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert, was bedeutet, dass sie sich dem IStGH nicht unterwerfen. Darunter sind Israel, die USA, Russland, die Volksrepublik China und Indien. Den deutschen Originaltext des Rom-Statuts finden Sie hier.

Im Unterschied zum Internationalen Gerichtshof, der über Konflikte zwischen Staaten entscheiden soll, verfolgt der Internationale Strafgerichtshof individuelle Anklagen wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er wird aktiv, wenn die nationale Strafverfolgung gegen einzelne Personen bei derart ernsten Verbrechen nicht greift.

„Die ersten Anläufe einer Weltjustiz, die der Straffreiheit von Verbrechern in Uniformen oder Nadelstreifenanzügen ein Ende setzt, gab es nach dem Ersten Weltkrieg. Der Siegeszug der Faschisten ließ diesen Bemühungen aber keine Chance. Neue Normen stellten nach dem Zweiten Weltkrieg die Kriegsverbrecherprozesse von Nürnberg und Tokio auf. Die Korrektheit der Verfahren konnte einen Makel nicht beseitigen: Die Sieger richteten über die Verlierer. Kriegsverbrechen der Alliierten wie die sinnlose Zerstörung Dresdens durch Bomberverbände Großbritanniens, der USA und Kanadas im Februar 1945, blieben tabu.
1993 und 1994 schufen die Vereinten Nationen (UN) Kriegsverbrechertribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda. Zum ersten Mal halten keine Siegermächte, sondern unparteiische Juristen aus verschiedenen Ländern Gericht über die Verantwortlichen des Blutvergießens auf dem Balkan und des Völkermords in Ruanda. Die Prozesse sind noch längst nicht abgeschlossen.
Den eigentlichen Durchbruch erzielte die Weltjustiz am 17. Juli 1998…“ (Aus: Pierre Simonitsch, Gerechtigkeit oder Frieden?, in: Frankfurter Rundschau vom 10. September 2014)


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