(Vogel-)Jagd, Wilderei, illegaler Handel mit Wildtieren: Aktion

 

AKTION

 

  • Die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York hat am 23. Juli 2021 eine Resolution gegen den illegalen Wildartenhandel beschlossen. Die internationale Staatengemeinschaft erneuerte damit ihren Aufruf, Wilderei und den illegalen Handel mit Arten als schwere Verbrechen einzustufen und entschieden zu bekämpfen.
  • Das bereits 1973 angesichts des dramatischen Rückgangs vieler Arten durch Wilderei und Handel geschlossene und 1975 in Kraft getretene Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz: Cites), nach dem Ort seiner Erstunterzeichnung am 3. März 1973 in Washington, D.C. auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt, kontrolliert und begrenzt den weltweiten Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen wie deren Produkten.
  • Die Umweltschutzorganisation Birdlife Cyprus organisierte 2011 die erste EU-Konferenz gegen illegale Vogeljagd. Auf dieser Konferenz wurde die „Deklaration von Larnaka“ verabschiedet, die null Toleranz gegen die illegale Jagd der Tiere propagierte.
  • Am 26. Februar 2016 hat die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan angenommen, um innerhalb der EU gegen den illegalen Artenhandel vorzugehen und die Rolle der EU bei der weltweiten Bekämpfung dieser rechtswidrigen Geschäfte zu stärken.
  • Belgien hat die Einfuhr von Trophäen einer Vielzahl geschützter Wildtiere verboten.
  • Auf der Kairo-Konferenz vom 12. bis 15. Juli 2015 wird ein Aktionsplan gegen Vogelmord beschlossen.
  • Am 26. Februar 2016 stellte die Europäische Kommission in Brüssel ihren Aktionsplan „European action plan against wildlife trafficking“ gegen den illegalen Wildtierhandel vor. Dieser historisch einmalige Plan der EU ist eine Initiative zur Verhinderung des Tötens und illegalen Handels mit Wildtieren. Am 20. Juni 2016 stimmten die EU-Mitgliedsländer diesem Plan zu. Damit verpflichten sich die EU-Mitgliedstaaten, europaweit gemeinsam gegen illegalen Wildtierhandel vorzugehen und den 5-Jahres-Aktionsplans schrittweise von 2016 bis 2020 umzusetzen.
  • Die Europäische Union hat den Import und Export von Elfenbein stark eingeschränkt: Während Handel und Einfuhr von Stoßzahnmaterial aus der Zeit nach 1990 in der EU bereits ausnahmslos verboten sind, durfte älteres Elfenbein mit Ausnahmegenehmigungen noch auf den Markt und teilweise auch eingeführt werden. Am 19. Januar 2022 ist ein Gesetz in Kraft getreten, dass dies nur noch dann ermöglicht, wenn Gegenstände aus Elfenbein aus der Zeit vor 1947 stammen. Bei Musikinstrumenten ist das Jahr 1975 die Altersgrenze.
  • In China tritt am 1. Januar 2018 tritt das Handelsverbot mit Elfenbein in Kraft. Nach Angaben des WWF ist China der bei weitem wichtigste Absatzmarkt für Elfenbein und damit eine Hauptursache für das Abschlachten von Elefanten.
  • Ende Februar 2020 verbot Chinas höchstes gesetzgebendes Gremium, das Ständige Komitee des Nationales Volkskongresses, den Konsum aller Arten von auf dem Land lebenden wilden Tieren. Bislang war die Volksrepublik China der mit Abstand größte Markt des illegalen Wildtierhandels.
  • Die EU-Vogelschutzrichtlinie regelt den Schutz der wildlebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume in der Europäischen Union und den Einrichtungen Europäischer Vogelschutzgebiete. Den Anstoß dazu gab in den 1970er Jahren die Jagd auf Singvögel. Damals wurden Zugvögel z. B. in Belgien, Frankreich und Italien zu Millionen mit Netzen, Leimruten, Fallen und automatischen Waffen gefangen und gejagt. Seit der Verabschiedung der Richtlinie ist die Verwendung von Vogelfallen jeder Art in der EU verboten – Ausnahmen sind nur möglich, wenn es „keine andere zufriedenstellende Lösung“ gibt und wenn die Ausnahme nur „geringe Mengen“ von Exemplaren einer Art betrifft.
  • In England ist die Hetzjagd auf lebende Tiere seit 2005 verboten, ebenso in Wales, in Schottland bereits entwas länger; das betrifft auch die jahrhundertelang praktizierte Fuchsjagd. Die Organisation „League Against Cruel Sports“ teilt allerdings mit, zuletzt Ende Dezember 2022, dass das Verbot immer wieder missachtet wird.
  • Am 23. Juli 2015 hat das italienische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das den Vogelfang mit Netzen endgültig verbietet. Bislang war es erlaubt, in speziellen Großfanganlagen Drosseln und Lerchen mit Netzen zu fangen, um sie als lebende Lockvögel bei der Jagd einzusetzen. Bis Ende 2014 waren noch 92 derartige Fanggärten in Betrieb.
  • Naturschutzstiftung EuroNatur.
  • Nabu.
  • Bird Life International.
  • Landesbund für Vogelschutz (LBV).
  • Mit der am 8. Februar 2008 unterzeichneten Elefanten-Deklaration von Bamako verpflichten sich 17 afrikanische Staaten, den im Washingtoner Artenschutzabkommen erlaubten Handel mit beschlagnahmtem Elfenbein einzustellen. Benannt ist das Abkommen nach der Hauptstadt des westafrikanischen Staates Mali, Bamako, in der es unterzeichnet wurde.
  • Beim ersten Afrikanischen Elefantengipfel ist am 3. Dezember 2013 in Gaborone, Botswana, ein internationales Programm zur Eindämmung der Wilderei und des illegalen Elfenbeinhandels verabschiedet worden. Neben zahlreichen afrikanischen Staaten hätten dem Abkommen auch wichtige asiatische Länder zugestimmt, die als Märkte oder Durchgangstationen für Elfenbein eine besonders Bedeutung haben, heißt es in der Mitteilung des Veranstalters, der Weltnaturschutzunion IUCN. Zu den Unterzeichnern zählen auch China, Vietnam, Malaysia, Thailand und die Philippinen.
  • International Fund for Animal Welfare (IFAW).
  • Am 13. Februar 2014 hielt der World Wide Fund For Nature (WWF) in London einen Anti-Wilderer-Gipfel ab, dem bislang größten Kongress, auf dem Vertreter aus über 50 Ländern über die Eindämmung des verbotenen Handels mit von wilden Tieren gewonnenen Produkten berieten.
  • Mindestens 25 Wölfe, sechs Luchse und mehr als 1500 Greifvögel und Eulen wurden allein nach offiziellen Zahlen in den vergangenen Jahren in Deutschland erschossen, vergiftet oder in illegalen Fallen gefangen. Um den Druck auf die Wilderer zu erhöhen und die Öffentlichkeit für das Problem zu sensibilisieren, hat die Naturschutzorganisation WWF eine 24-Stunden-Notrufhotline eingerichtet, die an sieben Tagen in der Woche erreichbar ist. Auch über diese Seite kann man Beobachtungen melden.

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