Vermüllung der Welt: Aktion

 

AKTION

 

  • Die Militärregierung in Bangkok (Thailand) kündigte am 16. August 2018 ein neues Gesetz an, das den Import von Plastik- und Elektroschrott strikt verbietet.
  • Am 22. März 1989 wurde die Basler Konvention (vollständiger Titel: Basel Convention on the Control of Transboundary Movements of Hazardous Wastes and Their Disposal) beschlossen, ein internationales Umweltabkommen, das ein umweltgerechtes Abfallmanagement eingeführt hat und die Kontrolle der grenzüberschreitenden Transporte gefährlicher Abfälle regelt. Die Vereinbarung ist am 5. Mai 1992 in Kraft getreten. 190 Länder haben sie inzwischen unterzeichnet, Haiti und die USA, der weltweit größte Produzent von Elektromüll, haben das Abkommen allerdings noch nicht ratifiziert.
  • Am 10. Mai 2019 unterzeichneten die Regierungsvertreter von 187 Ländern bei einem UN-Treffen in Genf ein Abkommen zur Regulierung des Exports von Plastikmüll. In Zukunft dürfen Plastikabfälle nur noch frei gehandelt werden, wenn sie gereinigt und gut sortiert sind und sich recyceln lassen. Für den Export anderer Plastikabfälle ist künftig weltweit eine Zustimmung der Behörden der Export- und der Importstaaten erforderlich sein. Der Export schlecht recycelbarer Abfälle aus der EU in Entwicklungsländer wird ab 2021 untersagt.
  • Die Vereinten Nationen wollen die Umweltverschmutzung durch Kunststoff-Abfälle bis 2040 massiv eindämmen. Am 2. März 2022 wurde im Rahmen der UN-Umweltversammlung der Vereinten Nationen (Unea) in Nairobi eine Resolution verabschiedet, die konkreten Verhandlungen für ein rechtsverbindliches globales Plastik-Abkommen den Weg ebnet (Global Plastic Pollution Agreement). Ein zwischenstaatliches Gremium soll bis Ende 2024 den Entwurf für ein internationales Plastik-Abkommen ausarbeiten mit dem Ziel, die Verschmutzung mit Kunststoff-Müll an Land und im Meer zu verringern. Es soll im Jahr 2025 in Kraft treten. Laut einem im Jahr 2023 veröffentlichten Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (Unep) wäre eine Reduktion des Abfalls aus Kunststoffen um 80 Prozent bis 2040 möglich, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen würden.
  • Vertreter:innen der EU-Staaten und Vertreter:innen des EU-Parlaments haben sich im November 2023 in Brüssel auf ein Ausfuhrverbot für Plastikabfälle in Länder außerhalb der OECD geeinigt. Damit werden Plastikmüllexporte nach Afrika sowie große Teile Asiens und Südamerika zunächst untersagt. Später können sie erst wieder erlaubt werden, wenn sichergestellt ist, dass dort strikte Umweltvorschriften erfüllt werden. Anfang März 2024 hat das EU-Parlament den Export von Plastikmüll in Nicht-OECD-Länder beschlossen.
  • Im Januar 2003 hat die Europäische Union, ausgehend von der Basler Konvention, die sogenannte EU-Elektroaltgeräte-Richtlinie (WEEE, Waste Electrical and Electronic Equipment) verabschiedet. Darin steht nicht nur, dass europäischer Schrott in Europa recycelt werden muss und nicht exportiert werden darf, sondern auch, dass die Geräte möglichst umweltfreundlich und leicht zerlegbar hergestellt werden sollten. Weiterhin fordert die EU, dass Verbraucher ihre ausrangierten Geräte kostenlos in größeren Elektro- und Elektronik-Läden abgeben können. Ziel ist es, die Recyclingquote zu steigern und damit den Ressourcen- und Energieverbrauch zu senken. 2016 soll eine Menge von Altgeräten eingesammelt werden, die 45 Prozent der neu verkauften Geräte entspricht, 2019 dann 65 Prozent der verkauften Geräte oder 85 Prozent der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Seit März 2021 müssen Hersteller Ersatzteile je nach Gerät sieben oder zehn Jahre lang bereithalten. Sie sind verpflichtet zu erklären, welche Defekte auftreten können und wie Reparaturen möglich sind. Das Gerät muss mit herkömmlichen Werkzeugen repariert werden können.
    In Deutschland sind Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufs- und Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern seit dem 24. Juli 2016 verpflichtet, alte Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen.
  • Am 4. März 2024 haben sich die Unterhändler:innen von EU-Parlament, EU-Kommission und Europäischem Rat auf die Eckpunkte neuer Verpackungsregeln geeinigt. Geplant ist eine Reduzierung der Verpackungen um fünf Prozent bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 2018. Dazu werden Hersteller unter anderem verpflichtet, recyceltes Plastik (Rezyklat) zu verwenden. Ab 2030 sollen der Einigung zufolge Verpackungen für frisches Obst und Gemüse verboten sein. Einzelportionen in Cafés und Restaurants, wie Plastiktütchen mit Zucker und Salz, sollen ebenfalls nur noch bis 2030 erlaubt sein. Bis 2040 sollen zudem 40 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen verkauft werden. Für Einwegflaschen will die EU ein europaweites Pfandsystem einführen.
  • Mit den Ökodesign-Vorschriften, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat der EU sich am 4. Dezember 2023 geeinigt haben, wird erstmals ein Verbot der Vernichtung von unverkaufter Kleidung und Schuhen eingeführt.
  • Die Unterhändler von EU-Parlament, Kommission und Rat einigten sich in der Nacht auf den 2. Februar 2024 auf ein Recht auf Reparatur. Demnach können Verbraucher:innen defekte Produkte bis zu drei Jahre nach dem Kauf auf Wunsch vom Hersteller reparieren lassen. Auch nach dieser Gewährleistungsfrist besteht ein Rechtsanspruch auf Reparatur, um nicht ein teures Neuprodukt kaufen zu müssen. Für reparierte Produkte soll dann eine einjährige Garantie gelten. Die EU-Staaten müssen die Vorgaben innerhalb von  zwei Jahre in nationales Recht umsetzen.
  • Ruanda hat ab 1. Januar 2019 den Import von Altkleidern verboten. Eigentlich wollten auch Kenia, Uganda und Tansania ein Import-Verbot für Secondhand-Kleidung verhängen. Nachdem aber US-Präsident Donald Trump mit dem Ausschluss aus dem Wirtschaftsabkommen AGOA gedroht hat, das vielen afrikanischen Staaten zollfreien Zugang zum US-Markt gewährt, machten diese Länder einen Rückzieher. Nur Ruanda behauptete sich.
  • Aufgrund des Drucks von Umweltorganisationen wird die global tätige Reedereigruppe CMA CGM, die größte Containerreederei der Welt, ab 1. Juni 2022 keinen Plastikmüll mehr zu transportieren.
  • Das Europäische Parlament hat am 18. April 2018 ein neues Kreislaufwirtschaftspaket und damit ehrgeizige Recyclingquoten beschlossen. Bis 2035 sollen die EU-Mitgliedstaaten 65 Prozent ihres Siedlungsabfalls wiederverwerten; nur noch zehn Prozent der gesamten Abfallmenge eines Mitgliedsstaats darf ab 2035 deponiert werden. (In Deutschland lag die sogenannte Ablagerungsquote im Jahr 2017 laut dem Umweltbundesamt bei 17,6 Prozent, in Spanien betrug sie im selben Jahr gut 51 Prozent.) Die Recyclingquote für Hausmüll muss bis 2025 mindestens 55 Prozent und bis 2035 mindestens 65 Prozent erreichen. Der Verpackungsmüll soll bereits 2025 zu 65 Prozent und 2030 zu 70 Prozent recycelt werden. Für den als besonders problematisch eingestuften Plastikabfall gelten 55 Prozent bis zum Jahr 2030. Bis 2030 sollen EU-weit nur noch halb so viele Nahrungsmittel weggeworfen werden wie derzeit. Das Kreislaufwirtschaftspaket hat den Status einer EU-Richtlinie. Die Mitgliedsstaaten haben damit von jetzt an zwei Jahre Zeit, es in nationales Recht zu überführen. Kommt ein Staat dem nicht nach, droht ihm ein Vertragsverletzungsverfahren.
  • Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat sich am 25. Oktober 2023 mit großer Mehrheit für ein sogenanntes „Recht auf Reparatur“ ausgesprochen. Hersteller sollen u.a. verpflichtet werden, bestimmte Produkte wie Staubsauger, Fahrräder oder Handys auch über die gesetzliche Garantie hinaus zu reparieren. Den Angaben zufolge könnten dadurch jedes Jahr bis zu 35 Millionen Tonnen Abfall und Emissionen in Höhe von bis zu 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vermieden werden.
  • Wie die EU-Kommission am 22. Dezember 2020 mitteilte, werden Exporte von Plastikmüll aus der Europäischen Union ab 1. Januar 2021 stark eingeschränkt. Die Ausfuhr unsortierten Plastikmülls in Nicht-OECD-Länder wird komplett verboten. Auch Exporte und Importe in und aus Ländern der Industriestaaten-Organisation OECD sollen strikter kontrolliert werden.
  • Am 30. November 2022 hat die EU-Kommission neue EU-weite Vorschriften für Verpackungen vorgeschlagen mit dem Ziel, die Verpackungsabfälle bis 2040 im Vergleich zu 2018 um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf zu verringern. Von 2030 an soll grundsätzlich nur noch recycelbares Verpackungsmaterial verwendet werden.
  • Die europäische Raumfahrtagentur Esa veröffentlichte auf dem Weltraumgipfel am 6. und 7. November 2023 in Sevilla die „Zero Debris Charter„, die mittelfristig die komplette Vermeidung von Rückständen im Weltraum anstrebt, und ruft auch andere Raumfahrtagenturen und private Firmen dazu auf, der Charta beizutreten.
  • Die Bundesregierung verabschiedete am 21. Dezember 2016 den Entwurf eines neuen Verpackungsgesetztes. Demnach müssen u.a. in sechs Jahren 63 Prozent der Kunststoffverpackungen recycelt werden – bisher sind es 36 Prozent. Bei Metallen soll die Quote von 60 auf 90 Prozent im Jahr 2022 steigen. Auch für Papier (heute 70 Prozent) und Glas (heute 75 Prozent) sieht der Entwurf als neue Zielquote 90 Prozent Recycling vor.
  • Das Bundesland Thüringen startet am 15. Juni 2021 ein Förderprogramm zur Vermeidung von Elektroschrott. Wer sich sein Elektrogerät wieder in Stand setzen lässt, kann sich die Hälfte der Reparaturkosten (maximal 100 Euro pro Person und Jahr) vom Freistaat erstatten lassen.
  • Rund dreißig Organisationen aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie Vertreter aus Indonesien und Ghana haben am 9. Mai 2019 die internationale Abfall-Allianz „Prevent“ gegründet. Sie vernetzt Organisationen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft.
  • Seit 1993 organisiert die europäische Weltraumorganisation Esa alle vier Jahre die „European Conference on Space Debris“, die Europäische Konferenz zu Weltraumschrott, die weltweit größte Veranstaltung zu diesem Thema. Im Esa-Kontrollzentrum in Darmstadt fand vom 22. bis 25. April 2013 die 6. Europäische Konferenz zu Weltraumschrott statt. Die bisher größte Konferenz zum Thema Weltraumschrott ging unter anderem mit dem einvernehmlichen Ergebnis zu Ende, dass dringender Bedarf besteht, die aktive Entfernung von Weltraummüll anzugehen und nachhaltige Strategien für zukünftige Missionen umzusetzen. Im Jahr 2025 soll „ClearSpace 1“, die erste Mission der Esa zur Beseitigung von Weltraumschrott, in den Orbit starten. Die konkreten Vorbereitungen dafür beginnen im März 2020.
  • Japan hat Ende Februar 2014 einen Satelliten ins All befördert, der eine mögliche neue Technologie zum Einsammeln von Weltraumschrott testen soll.
  • Beim Upcycling werden Abfallprodukte oder (scheinbar) nutzlose Stoffe in neuwertige Produkte umgewandelt. Im Gegensatz zum Downcycling kommt es bei dieser Form des Recyclings zu einer stofflichen Aufwertung. Die Wiederverwertung von bereits vorhandenem Material reduziert die Neuproduktion von Rohmaterialien.
  • Precycling heißt eine neue Strömung, bei der es darum geht, beim Einkauf erst gar keinen Müll entstehen zu lassen oder zumindest auf umweltfreundliche Varianten umzustellen. In sogenannten Bulk-Systemen werden Lebensmittel wie Nudeln, Kaffee oder Tee in großen Behältern angeboten. Der Kunde portioniert dann selbst in seine Glasgefäße, Stoffbeutel und Plastiktöpfe.
  • Cradle to Cradle (wörtlich „von Wiege zu Wiege“ [und eben nicht „von der Wiege zur Bahre“], abgekürzt auch „C2C“, sinngemäß „vom Ursprung zum Ursprung“) ist ein Ansatz für eine durchgängige und konsequente Kreislaufwirtschaft. Das Prinzip wurde Ende der 1990er-Jahre von dem deutschen Chemiker Michael Braungart und dem US-amerikanischen Architekten William McDonough entworfen. „Cradle-to-Cradle-Produkte“ sind demnach solche, die entweder als biologische Nährstoffe in biologische Kreisläufe zurückgeführt oder als „technische Nährstoffe“ kontinuierlich in technischen Kreisläufen gehalten werden können. In fünf Stufen vergibt das Cradle to Cradle Products Innovation Institute Zertifikate, je nach Leistungsniveau eines Produkts.
  • Die NGO Cradle to Cradle (C2C NGO) setzt sich für einen veränderten Umgang mit Produkten und Abfall ein. Die Organisation vernetzt Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Politik und Zivilgesellschaft. Sie berät unter anderem Kommunen, die sich nach C2C ausrichten wollen, und erstellt Leitfäden.
  • Die Repair-Café-Bewegung organisiert ehrenamtliche Treffen, bei denen die Teilnehmer alleine oder gemeinsam mit anderen ihre kaputten Dinge reparieren. Die meisten Reparatur-Initiativen sind über das Netzwerk Anstiften organisiert.
  • Die „Right to Repair“-Koalition ist ein Bündnis von über 100 Verbraucherschützer:innen, Umweltexpert:innen und Pro-Reparatur-Aktivist:innen aus 21 EU-Ländern, die sich für eine bessere Reparierbarkeit von Geräten einsetzen.
  • Das Netzwerk Reparatur-Initiativen organisiert Veranstaltungen, bei denen defekte Alltagsgegenstände gemeinschaftlich repariert werden.
  • Seit Februar 2012 entsteht unter dem Namen MURKS? NEIN DANKE! eine stark wachsende bürgerschaftliche Bewegung gegen geplante Obsoleszenz.
  • Einen klugen und fairen Umgang mit Handys und Smartphones – das ist das Ziel der im Mai gestarteten Handy-Aktion. Es geht um die Herkunft der Rohstoffe, die Entsorgung des Elektronikschrotts und die Suche nach Alternativen. Unter dem Motto »fragen, durchblicken, handeln« wollen die Akteure (die Kirchen in Baden und Württemberg, Brot für die Welt und Difäm, die Organisation für weltweite christliche Gesundheitsarbeit) mit einer Handy-Sammelaktion binnen zwei Jahren 100.000 gebrauchte Mobiltelefone einsammeln und instand setzen oder recyceln.
  • Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Kampagne Becherheld – Mehrweg to go gestartet. Sie wirbt dafür, ein Pfand auf Wegwerfbecher einzuführen und vermehrt Mehrwegbecher anzubieten. Verbraucher sollen „Becherhelden“ werden und sich unterwegs ihre eigenen Mehrwegbecher mit Kaffee füllen lassen. Laut DUH werden derzeit in Deutschland pro Jahr 2,8 Milliarden Kaffeebecher verbraucht.
  • Unter dem Suchbegriff „zero waste“ finden sich im Internet zahlreiche Anregungen zum Thema Müllvermeidung.
  • Kleidung länger tragen ist aktive Müllvermeidung.

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