Tiertransporte: Aktion

 

AKTION

 

  • Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren wird Neuseeland den Lebendexport von Nutztieren per Schiff ab 2023 komplett verbieten. Derzeit verschiffen neuseeländische Landwirte jedes Jahr 100.000 Rinder nach China.
  • Am 5. Januar 2007 trat die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport in Kraft. Die EU-Kommission hat zugesagt, dass sie im Jahr 2023 überarbeitet wird. Am 7. Dezember 2023 hat die EU-Kommission neue Regeln für Tiertransporte vorgeschlagen. Unter anderem sollen Fahrten zum Schlachthof maximal neun Stunden dauern dürfen (bislang gibt es keine zeitliche Begrenzung). Tiertransporte mit einem anderen Ziel sollen auf maximal 21 Stunden begrenzt werden, wobei nach zehn Stunden mindestens eine Stunde Pause gemacht werden muss.
  • Gemäß einer im Sommer 2021 beschlossenen Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV), die am 30. November 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, dürfen Kälber ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr wie bisher ab 14 Tagen transportiert werden, sondern erst ab 28 Tagen. Eine weitere Änderung der TierSchTrV betrifft die Transportdauer bei einer Außentemperatur von mehr als 30°C. Über dieser Temperaturgrenze dürfen Tiere nicht länger als viereinhalb Stunden transportiert werden. Bisher waren acht Stundenerlaubt. Diese Regelung tritt ohne Übergangsfrist ab 1. Januar 2022 in Kraft.
  • Der Verein Animals‘ Angels setzt sich für die Abschaffung von Langstrecken-Tiertransporten ein; die Mitglieder begleiten die Tiere auf dem Weg bis zur Schlachtung, bekämpfen Missbrauch, Quälerei und Ausbeutung und informieren die Öffentlichkeit über Missstände bei den Transport- und Schlachtbedingungen. Animals‘ Angels bezeichnet sich als Fachorganisation für den Schutz der Tiere während des Transports.
  • Animal Welfare Foundation (AWF)
  • Deutscher Tierschutzbund e.V.
  • Albert-Schweitzer-Stiftung

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