Moderne Formen der Sklaverei: Aktion

 

AKTION

 

  • Am  2. Dezember 1949 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer.
  • Am 7. September 1956 verabschieden die Vereinten Nationen ein Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken. In Zusatzübereinkommen zum Sklavereiabkommen vom 25. September 1926 verpflichten sich die UN, weltweit für die Abschaffung der Sklaverei einzutreten.
  • Am 15. November 2000 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (Palermo-Protokoll); Deutschland hat es im Dezember 2000 unterzeichnet und im Juni 2006 ratifiziert; die deutsche Fassung des Protokolls finden Sie hier. „Verbringung von Menschen in ein anderes Land zum Zweck der Ausbeutung gegen oder im weitesten Sinne ohne den Willen des Opfers“ ist dort verboten. Das Zusatzprotokoll enthält unter anderem die Rechtspflicht zur Strafbewehrung jeder Art von Mitwirkung am Menschenhandel, Vorschriften über Schutz und Beistand für Opfer des Menschenhandels, und über die Möglichkeit der Gewährung von Aufenthaltsrechten und/oder die Rückführung der Opfer in ihr Heimatland.
  • Im Jahr 1839 wurde in Großbritannien die British and Foreign Anti-Slavery Society (Gesellschaft gegen Sklaverei in Großbritannien und im Ausland) gegründet, die sich für eine weltweite Abschaffung der Sklaverei und für eine aktive Rolle Großbritanniens in deren Bekämpfung einsetzte. Anti-Slavery International ist damit die älteste Menschenrechtsorganisation der Welt.
  • Am 17. März 2014 ist im Vatikan das Global Freedom Network, eine religionsübergreifende Initiative gegen Menschenhandel und moderne Sklaverei, ins Leben gerufen worden. Vertreter des Papstes, der renommierten islamischen Al-Azhar-Universität in Kairo und des anglikanischen Erzbischofs von Canterbury unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung, wie der Heilige Stuhl mitteilte. „Wir können die Generation sein, die Sklaverei beendet“, ist auf der Homepage zu lesen. Das Global Freedom Network hat sechs Handlungsfelder identifiziert, um Sklaverei weltweit abzuschaffen: Mobilisierung von Glaubensgemeinschaften, Lieferkettennachweise mit Blick auf einen ethischen Einkauf, bessere Versorgung von Opfern, Einsatz für Gesetzesreformen und deren Umsetzung, Bildungs- und Aufklärungsarbeit sowie die Sicherstellung ausreichender finanzieller Mittel, um all das auch durchsetzen zu können.
  • Am 16. Mai 2005 wurde die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet. Sie ist am 1. Februar 2008 in Kraft getreten. Bisher haben 43 Staaten das Abkommen ratifiziert (Stand: 7. Juni 2015). Die Überwachung der europäischen Konvention gegen Menschenhandel ist einer unabhängigen Expertengruppe – abgekürzt «GRETA» (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings) – übertragen. Diese wacht über die Umsetzung des Übereinkommens in den einzelnen Vertragsstaaten. Am 3. Juni 2015 hat der Europarat den ersten Bericht des Sachverständigenausschusses zur Durchführung des Europarats-Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland veröffentlicht.
  • Am 21. März 2011 erließ der Europäische Rat eine neue EU-Richtlinie gegen Menschenhandel, welche den EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2002 ersetzt. Die neue Richtlinie erweitert die Definition von Menschenhandel. Sie regelt, dass Opfer von Menschenhandel in jedem Fall 30 Tage nach ihrer Entdeckung im jeweiligen Land bleiben dürfen und umfassend medizinisch betreut werden. Zwar sollten die 27 Mitgliedsstaaten bis zum 6. April 2013 die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel in nationales Recht übernehmen. Doch gerade einmal sechs Länder (Tschechien, Litauen, Finnland, Ungarn, Polen und Schweden) sind dieser Auflage nachgekommen. Deutschland fehlt.
  • Das EU-Parlament hat an 23. April 2024 einem gesetzlichen Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit abschließend zugestimmt. Die Verordnung schreibt vor, Waren aus dem Handel zu nehmen, wenn sich bei Kontrollen durch Behörden der Mitgliedsländer oder durch die EU-Kommission der Verdacht bestätigt, dass bei der Herstellung oder in Zulieferbetrieben Zwangsarbeit eingesetzt wurde. Die betreffenden Produkte müssen dann verschenkt, recycelt oder vernichtet werden.  Die Verordnung muss formell noch vom Rat der Europäischen Union gebilligt werden. Ab 2027 müssen die Mitgliedstaaten sie im Einzel- und Online-Handel anwenden.
  • Am 26. Mai 2015 wurde in Großbritannien das Gesetz gegen moderne Sklaverei (Modern Slavery Act 2015) verabschiedet, dessen Bestimmungen schrittweise in Kraft gesetzt werden. Als erstes Gesetz seiner Art in Europa hat es die umfassende Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel im 21. Jahrhundert zum Ziel.  Auch Unternehmen werden vom Modern Slavery Act erfasst: seit dem 29. Oktober 2015 sind Unternehmen, die zumindest einen Teil ihrer Tätigkeit in Großbritannien ausüben und deren weltweiter Umsatz 36 Millionen Pfund übersteigt, verpflichtet, jedes Jahr auf der Homepage zu erklären, was das Unternehmen sowohl intern als auch in Bezug auf Lieferanten unternimmt, um sicher zu stellen, dass keine Sklaverei und Menschenhandel im Unternehmen sowie entlang ihrer Lieferkette existieren.
  • Die USA haben Ende 2021 ein Einfuhrverbot für Waren aus Zwangsarbeit erlassen.
  • Das Berliner Bündnis gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung setzt sich auf Initiative der Internationalen Organisation für Migration (IOM) für eine stärkere Wahrnehmung des Problems in Deutschland und bessere Hilfsangebote ein. Träger des Bündnisses sind neben der IOM der Senat, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Internationale Arbeitsorganisation.
  • Deutsches Institut für Menschenrechte.
  • Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK), ein Zusammenschluss von Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel, Frauenorganisationen sowie weiteren Organisationen, die zu den Themen Menschenhandel und Gewalt an Migrantinnen arbeiten.
  • Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit & Menschenhandel trägt dazu bei, Kooperationsstrukturen gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel bundesweit auf- und auszubauen und somit Kompetenzen innerhalb der zuständigen Stellen zu stärken.
  • Der 1985 von der Ordensschwester Lea Ackermann in Kenia gegründete Verein Solwodi („Solidarity with women in distress!“ – „Solidarität mit Frauen in Not!“) unterstützt Frauen beim Ausstieg aus der Zwangsprostitution. Solwodi unterhält deutschlandweit 21 Beratungsstellen.
  • Terre des Hommes.
  • Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau e.V.
  • Eine Antwort darauf, wie viele Menschen unser persönlicher Konsum versklavt, will die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation Made In A Free World mit einem Selbsttest geben. Nach dem Vorbild des CO2-Fußabdruck-Rechners kann sich jeder auf der Website www.slaveryfootprint.org die Anzahl der Sklaven ermitteln lassen, die für ihn arbeiten. Neuerdings bietet „Made in a Free World“ auch Unternehmen die Möglichkeit, ihre Zulieferkette zu überprüfen. Eine neue Software errechnet nach Eingabe eines internationalen Produktcodes innerhalb weniger Sekunden, wie hoch das Risiko von Sklavenarbeit ist.

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