Krieg und Völkermord: Aktion

 

  • Der Pazifismusartikel 9 der japanischen Verfassung von 1946 erlaubt die Unterhaltung eines Militärs nur zum Zwecke der Selbstverteidigung. Artikel 9 lautet: „In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staats zur Kriegsführung wird nicht anerkannt.“ Entsprechend gehört Japan nicht nur keinem Militärbündnis wie der Nato an, sondern hat auch offiziell kein Militär. Die „Selbstverteidigungskräfte“ sind in ihren Befugnissen bei internationalen Einsätzen eingeschränkt.
    Am 16. Juli 2015 verabschiedete das japanische Unterhaus eine Gesetzesvorlage, die Japan künftig „kollektive Selbstverteidigung“ ermöglichen soll. Damit würde die bisherige Interpretation des Artikels 9 ad acta gelegt. Erstmals in der Geschichte könnten die Selbstverteidigungskräfte zu Kampfeinsätzen ins Ausland geschickt werden oder befreundete Staaten bei Einsätzen, die nicht direkt der Verteidigung Japans dienen, unterstützen. Am 21. Juli 2019 hat Japans rechtskonservativer Ministerpräsident Shinzu Abe, der sich im Unterhaus auf eine Zweidrittel-Mehrheit stützen kann, die Oberhauswahl gewonnen, die für die von ihm angestrebte Verfassungsänderung nötige Zweidrittel-Mehrheit jedoch verfehlt. Um ein nationales Referendum zu initiieren, für das eine einfache Mehrheit benötigt wird, bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments.
  • Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Anti-Genozid-Konvention; offiziell Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, CPPCG); sie trat am 12. Januar 1951 in Kraft.
  • Am 10. Oktober 1980 wurde in Genf unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können unterzeichnet (UN-Waffenkonvention). Es trat am 2. Dezember 1983 in Kraft. Dieses Rahmenabkommen wurde mehrmals durch Zusatzprotokolle ergänzt.
  • „‚Einen Angriffskrieg zu beginnen, ist das schwerste internationale Verbrechen.‘ Mit diesen berühmten Worten setzte das Nürnberger Urteil von 1946 gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher den historischen Präzedenzfall für die Strafbarkeit des Angriffskriegs nach internationalem Recht. Robert Jackson, der charismatische Chefankläger der USA, hatte ein ausgeprägtes Gespür dafür, dass das Nürnberger Urteil kein Einzelfall bleiben durfte, sollte das Verbot des Angriffskrieges in den internationalen Beziehungen tatsächlich Wirkung entfalten. Jackson stellte deshalb noch in der Nürnberger Geburtsstunde des Völkerstrafrechts in Aussicht, dass fortan das Führungspersonal eines jeden Aggressorstaates mit internationaler Strafverfolgung rechnen müsse.“ (Claus Kreß, Ein lichtes Zeichen, in: Frankfurter Rundschau vom 1./2. Juni 2013). – Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH; International Criminal Court, ICC) in Den Haag seine Arbeit auf. Er ist zuständig für die „schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes“ betreffen, das sind Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
  • Seit 2014 wird die Regulierung autonomer Waffensysteme in Expertengesprächen bei den Vereinten Nationen (UN) in Genf diskutiert. Wenn bis Ende 2021 auf internationaler Ebene keine konkreten Fortschritte erzielt worden sind, werden die Verhandlungen möglicherweise nicht fortgesetzt.
  • Im Jahr 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht anerkannt.
  • Ziel des im Jahr 1979 gegründeten Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (engl. European Bureau for Conscientious Objection; kurz: EBCO), einem europäischen Dachverband für nationale Friedensorganisationen, die Kriegsdienstverweigerer unterstützen, ist es, Solidaritätskampagnen für Kriegsdienstverweigerer zu organisieren, die in europäischen Ländern deswegen angeklagt werden, und für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in europäischen Institutionen zu werben. Gemeinsam mit War Resisters‘ International, das auch eine Mitgliedsorganisation des Dachverbands ist, gilt EBCO als eine der führenden internationalen Organisationen für Kriegsdienstverweigerer.
  • Am 10. Mai 2013 wurde Ex-Diktator Efraín Ríos Montt in Guatemala-Stadt wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit von der unerschrockenen Richterin Jazmín Barrios zu insgesamt 80 Jahren Haft verurteilt. Konkret ging es um den Mord an 1.771 Ixiles, einem kleinen Maya-Volk, davon mehr als ein Drittel Kinder unter zwölf Jahren. Am 20. Mai 2013 hat das Verfassungsgericht das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Wie Anfang November 2013 bekannt wurde, wird sich Ríos Montt frühestens im Januar 2015 erneut wegen Völkermordes vor Gericht verantworten müssen.
  • Die am 1. Januar 2014 gegründete Organisation World BEYOND War versteht sich als globale gewaltfreie Bewegung zur Beendigung des Krieges und zur Verwirklichung eines gerechten und nachhaltigen Friedens („a global movement to end all wars“).
  • Carl Bildt, schwedischer Außenminister, Alain Lamassoure, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, und Franziska Brantner, außenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im EU-Parlament, fordern die Gründung eines Europäischen Friedensinstituts. „Im Mittelpunkt seiner Arbeit müssen Konfliktmediation, informelle Diplomatie und Erfahrungsaustausch stehen.“ (Frankfurter Rundschau vom 7.12.2012)
  • In der Debatte über  die Schritte gegen den Terrorismus sagt Brot für die Welt in einem am 3. Dezember 2015 veröffentlichten Positionspapier: Die militärische Logik ist keine Option.
  • Am 1. September 2016, dem Antikriegstag, startete die Kampagne MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien. Die Kampagne fordert von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Mandat für den Bundeswehreinsatz in Syrien nicht zu verlängern und sich stattdessen verstärkt für zivile Alternativen zur Konfliktlösung einzusetzen.
  • Ohne Rüstung Leben.
  • Internationaler Versöhnungsbund.
  • Pax Christi.
  • Der Bund für Soziale Verteidigung ist ein pazifistischer Fachverband der deutschen Friedensbewegung zur Entwicklung von Alternativen zu Militär und Gewalt.
  • Die Deutsche Friedensgesellschaft Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist der Grundsatzerklärung verpflichtet: „Der Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Ich bin daher entschlossen, keine Art von Krieg zu unterstützen und an der Beseitigung aller Kriegsursachen mitzuarbeiten.
  • Die zivilgesellschaftlich-kirchliche Initiative „Sicherheit neu denken“ setzt sich für eine ausschließlich zivile Außen- und Sicherheitspolitik ein.
  • Die im Jahr 2023 gegründete Kampagne „Wehrhaft ohne Waffen – Soziale Verteidigung voranbringen“ (WoW) informiert über das Konzept der Sozialen Verteidigung und möchte dazu beitragen, eine Gesellschaft aufzubauen, die in der Lage ist, Angriffe von innen oder außen gewaltfrei abzuwehren.
  • Die Plattform Zivile Konfliktbearbeitung, das zentrale Netzwerk zur Förderung der Zivilen Konfliktbearbeitung im deutschsprachigen Raum, vernetzt und stärkt seit ihrer Gründung im Jahr 1998 die zivilgesellschaftliche Friedens-Community und agiert als deren Vertreterin im politischen Raum.
  • Die Drohnen-Kampagne zielt auf die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren, die mit der Ausrüstung der Bundeswehr mit Kampf- und Aufklärungsdrohnen verbunden sind. Sie fordert konkret von Bundesregierung und Bundestag, auf die Anschaffung bewaffneter Drohnen zu verzichten und sich für ein weltweites Verbot und die völkerrechtliche Ächtung dieser Waffen einzusetzen. „Wir sind gegen die Etablierung einer Drohnentechnologie zur Kriegsführung, Überwachung und Unterdrückung“, ist die klare Position dieses deutschlandweit aktiven Bündnisses. Mit Partnern aus anderen Ländern haben die Aktivisten den 4. Oktober zum globalen Aktionstag gegen Drohnen ausgerufen
  • Die Organisation Human Rights Watch hat zusammen mit mehr als 50 internationalen Menschenrechtsorganisationen die Internationale Kampagne zum Verbot von Killerrobotern ins Leben gerufen. Sie fordert das Verbot autonomer Waffensysteme.
  • Im Jahr 2003 gründete sich die International Coalition to Ban Uranium Weapons (ICBUW); sie koordiniert und bündelt zivilgesellschaftliche Anstrengungen zur vollständigen Ächtung von Uranwaffen und zur Hilfe für Menschen, die durch Depleted Uranium (DU) zu Schaden gekommen sind.
  • Anlässlich der International Joint Conference on Artificial Intelligence forderten am 28. Juli 2015 über tausend Wissenschaftler und Unternehmer in einem offenen Brief ein Verbot autonomer Waffen.
  • Am 1. Januar 2014 wurde die globale gewaltfreie Bewegung World BEYOND War gegründet mit dem Ziel, die Institution des Krieges selbst abzuschaffen.
  • frieden-fragen“ ist ein Internet-Angebot für Kinder, Eltern und Erzieher:innen, das zu Fragen von Krieg und Frieden, Streit und Gewalt informiert und einen Austausch zu diesem Themenbereich ermöglicht.

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