(Klima-)Killer Auto: Aktion

 

AKTION

 

  • Das Europäische Parlament hat am 17. Januar 2018 mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Verwendung von Palmöl in Biosprit bis 2021 in der EU auslaufen soll. Am 13. März 2019 hat die EU-Kommission entschieden, dass der Einsatz von Palmöl auf dem aktuellen Niveau eingefroren und von 2023 bis 2030 schrittweise wieder auf null heruntergefahren werden muss. Palmöl im Diesel gilt nach dem Beschluss künftig nicht mehr als „nachhaltig“, es wird als Rohstoff mit hohem Risiko für die Rodung von Regenwald eingestuft. Damit fördert die EU seine Nutzung im Verkehrssektor nicht mehr über die Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Allerdings gibt es Ausnahmen: Palmöl von Plantagen, die kleiner als fünf Hektar sind oder auf bisher „ungenutztem Gelände“ angelegt wurden, ist weiterhin zugelassen.
  • Die EU hat die Hersteller verpflichtet, den CO2-Ausstoß im Lastverkehr bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent gegenüber 2019 zu verringern. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor muss bis 2030 mindestens bei 14 Prozent liegen (Treibhausgas-Minderungsquote, THG-Quote).
  • Die Bundesregierung hat sich mit dem am 3. Februar 2021 beschlossenen Gesetz zur Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor bis 2030 auf 28 Prozent zu steigern. Diese Gesetzesänderung beinhaltet auch das Ende von Palmöl als Biokraftstoff ab 2026.
  • Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bis 2030 die Emissionen des Verkehrs um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verringern. Allerdings hat sich die Treibhausgas-Bilanz in diesem Sektor bislang (Stand 2019) so gut wie nicht verändert.
  • Umweltbundesamt (UBA)
  • Verkehrsclub Deutschland (VCD)
  • Verein autofrei leben!
  • Deutsche Umwelthilfe (DUH)

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