Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung, Kindstötung: Aktion

 

AKTION

 

  • Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), die jegliche Gewalt gegen Kinder untersagt. Alle Staaten der Welt mit Ausnahme der USA und Somalias haben die Konvention ratifiziert. Damit hat die Kinderrechtskonvention die größte Akzeptanz aller UN-Konventionen. Sie trat am 2. September 1990 in Kraft. 193 Staaten erkennen sie mittlerweile an. Damit gilt sie für zwei Milliarden Kinder auf der Welt. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete die Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 mit einer Vorbehaltserklärung, die sie inzwischen zurückgenommen hat. Artikel 19, Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention lautet: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“ Allerdings ist nur in 25 Staaten jegliche Gewalt gegen Kinder verboten; in 88 Ländern beispielsweise sind noch immer Prügel an der Schule erlaubt.
  • Seit dem 21. März 2022 ist in Wales jede Form der körperlichen Züchtigung gesetzlich verboten. Bisher war es in Wales zwar bereits ungesetzlich, ein Kind körperlich zu bestrafen. Aber Schläge oder ähnliche Gewalt waren zulässig, wenn sie eine „angemessene Strafe“ darstellten. In England und Nordirland ist dies nach wie vor die Rechtslage, in Schottland hingegen wurde jede körperliche Züchtigung 2020 abgeschafft.
  • Nachdem in Frankreich sämtliche Vorstöße, dem Beispiel 18 anderer europäischer Länder zu folgen und körperliche Züchtigung von Kindern gesetzlich zu verbieten, jahrelang gescheitert waren, trat am 11. Juli 2019 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ein Gesetz in Kraft, das die körperliche Züchtigung von Kindern durch ihre Eltern untersagt.
  • Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 6. Juli 2000 das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung. Es ergänzt das „Züchtigungsgesetz“ im § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der bisher „körperliche und seelische Misshandlungen“ für „unzulässig“ erklärt, um die beiden Sätze: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Das Gesetz trat am 2. November 2000 in Kraft. [1896 entstand die ursprüngliche Fassung des Paragrafen 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch: „Der Vater kann kraft des Erziehungsrechts angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden. Auf seinen Antrag hat das Vormundschaftsgericht ihn durch Anwendung geeigneter Zuchtmittel zu unterstützen.“ Das Züchtigungsrecht hatte der Vater, bis 1958 das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft trat. Noch 1986 etwa entschied der Bundesgerichtshof, dass Eltern sehr wohl noch immer „eine Befugnis zur maßvollen körperlichen Züchtigung“ haben.
  • Ein Team am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) analysiert seit 2007 Tötungsdelikte an Kindern in Deutschland. Ziel des Projekts ist es, Strategien zur Prävention zu entwickeln. Erarbeitet wurde eine Studie über Tötungsdelikte an 6-13jährigen Kindern sowie über Tötungsdelikte an 0-5jährigen Kindern.
  • Der Deutsche Kinderschutzbund e.V. (DKSB) setzt sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreies Aufwachsen und Beteiligung ein und informiert zu gewaltfreier Erziehung und bietet Familien frühzeitige Unterstützung an.
  • Projekt „Gewalt gegen Kinder“.
  • Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V. (DGfPI)
  • Vom 19. bis 21. September 2014 haben sich mehr als hundert Straßenkinder aus ganz Deutschland zu ihrem ersten Bundeskongress in Berlin getroffen. Das Motto: »Mein Name ist Mensch.« Sie haben sich darüber ausgetauscht, wie sie sich selbst helfen können und welchen Beitrag die Gesellschaft leisten sollte, teilte der Verein „Karuna – Zukunft für Kinder und Jugendliche in Not“ mit. Die Teilnehmenden fordern mehr Respekt und unbürokratische Hilfe, Chancen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, qualifiziertes Personal bei den Jugendämtern und der Polizei. »Den Straßenkindern ist klar, dass sie mit ihren Erfahrungen wie häusliche Gewalt, Missbrauch und Sucht besondere Bedürfnisse bei der Bewältigung ihrer Traumata benötigen, um ihren individuellen Platz im Leben zu finden«, sagt Jörg Richert vom Verein Karuna. Der Verein unterstützt Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen etwa mit Beratungs-, Wohn- und Bildungsangeboten.
  • Der Verein Karuna hat eine App entwickelt, die Straßenkinder in Deutschland zu Hilfsangeboten in ihrer Nähe führt. Die Anwendung verzeichnet die Adress- und Kontaktdaten der verschiedenen Einrichtungen und ist in Deutsch, Englisch, Arabisch und Polnisch verfügbar. Der Verein unterstützt Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen etwa mit Beratungs-, Wohn- und Bildungsangeboten.

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