Industrielle Massentierhaltung, Fleischkonsum: Information: Tierhaltung in Deutschland: Hühnerhaltung

 

Hühnerhaltung

 

Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 13. Februar 2026 wurden im Jahres 2025 nach vorläufigen Ergebnissen in den gewerblichen Schlachtunternehmen in Deutschland rund 697,3 Millionen Hühner sowie 27,6 Millionen Puten und 8,3 Millionen Enten geschlachtet.

Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 13. März 2026 wurden im Jahr 2025 in Deutschland in Betrieben von Unternehmen mit mindestens 3.000 Hennenhaltungsplätzen im Jahresdurchschnitt 45,2 Millionen Legehennen gehalten, die rund 13,7 Milliarden Eier erzeugten. Bei der Haltungsform dominierte mit 25,9 Millionen Legehennen die Bodenhaltung, 11,2 Millionen Legehennen (+ 5,2 Prozent) wurden in Freilandhaltung und 6,7 Millionen (+ 3,3 Prozent) in ökologischer Erzeugung gehalten.

 

 

Hühner sind eigentlich Waldrandbewohner und haben einen enormen Bewegungsdrang.

In der Natur würde ein Huhn fünf bis zwölf Eier legen und dann mit dem Brüten beginnen. Die Brutzeit dauert etwa 21 Tage. Ein- bis zweimal im Jahr würde ein Huhn in Freiheit brüten. Den Legehennen werden die Eier weggenommen. Das Brüten entfällt. Deshalb legen sie immer weiter – häufig mehr als 300 Eier im Jahr. Für die Hennen ist das sehr anstrengend. Sie laugen aus und haben mit Krankheiten zu kämpfen.

Dem Bundeslandwirtschaftsministerium zufolge wurden bis 2021 in Deutschland jedes Jahr 45 Millionen männliche Küken getötet. Die Tierrechtsorganisation Peta geht von 50 Millionen aus, 140.000 am Tag. Europaweit sind es rund 280 Millionen, weltweit Milliarden jedes Jahr. Die Tiere werden innerhalb von 72 Stunden nach ihrem Schlüpfen bei lebendigem Leib mit Kohlenmonoxid vergast oder im Häcksler geschreddert, weil sie in der Legehennenzucht nicht gebraucht werden. Das OVG Münster hat am 20. Mai 2016 entschieden, dass diese Praxis mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13. Juni 2019 entschieden, dass Küken in Deutschland vorerst weiter getötet werden dürfen, wenn sie aufgrund ihres Geschlechts für die Eierproduktion nicht geeignet sind.
Am 20. Mai 2021 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem das „Kükenschreddern“ ab 1. Januar 2022 verboten wird. Eingriffe zum Bestimmen des Geschlechts im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens sind ab den 13. Bebrütungstag untersagt.


RSS