Genitalverstümmelung: Aktion

 

AKTION

 

  • Am 20. Dezember 2012 hat die UN-Vollversammlung die von 110 Ländern eingebrachte Resolution „Intensifying global efforts for the elimination of female genital mutilations“ angenommen. In der Resolution werden die UN-Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, wirksame Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung zu ergreifen. Dazu gehören neben einem gesetzlichen Verbot landesweite Sensibilisierungskampagnen und Präventionsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Mädchen. Die Vereinten Nationen wollen die Praxis bis 2030 ganz beenden.
  • In der am 25. September 2015 beschlossenen UN-Agenda für eine nachhaltige Entwicklung wurde festgelegt, dass bis zum Jahr 2030 der weiblichen Genitalverstümmelung ein Ende gesetzt werden soll.
  • Die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW) informiert über die weibliche Genitalverstümmelung und ruft zum Engagement auf.
  • Am 22. Juli 2014 fand in London der erste Weltgipfel gegen Genitalverstümmelung („Girl Summit“) statt.
  • Inzwischen haben 19 afrikanische Regierungen Gesetze erlassen, die eine solche Verstümmelung verbieten. Doch auf die Praxis hat das oft nur wenig Einfluss.
  • Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat im Oktober 2013 eine Resolution zum Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit beschlossen, die neben der Genitalverstümmelung bei Mädchen auch die Beschneidung von Jungen als besorgniserregenden Eingriff wertet.
  • In das isländische Parlament wurde Anfang 2018 einen Gesetzesvorschlag eingebracht, demzufolge die Beschneidung männlicher Kinder ohne medizinische Notwendigkeit zu verbieten sei.
  • Die zehnjährige Verjährungsfrist für die Beschneidung von Mädchen setzt in Deutschland künftig erst mit dem 18. Geburtstag des Opfers ein. Sonst könnten viele Opfer die Tat nicht anzeigen, weil sie bei Verjährung noch Kinder sind. Am 27. Juni 2013 beschloss der Deutsche Bundestag, dass weibliche Genitalverstümmelung ein eigener Straftatbestand ist und mit einem Jahr bis 15 Jahre Gefängnis geahndet werden kann („Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ [§ 226a StGB]). Bislang galt weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland lediglich als gefährliche Körperverletzung und nur in Ausnahmefällen als schwere Körperverletzung.
  • Am 5. Februar 2021 stellte Bundesfrauenministerin Franziska Giffey einen Schutzbrief vor, der Mädchen vor Genitalverstümmelung schützen soll.
  • Unterstützung erhalten von weiblicher Genitalverstümmelung Betroffene über das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 – 116 016.
  • Die weibliche Genitalverstümmelung ist das Schwerpunktthema der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes   Menschenrechte für die Frau e.V.
  • Forward Germany. Aktion gegen ritualisierte Gewalt.
  • target (Ziel), eine im Jahr 2000 von Rüdiger Nehberg und Annette Weber gegründete Menschenrechtsorganisation, deren Hauptziel es ist, die weibliche Genitalverstümmelung zu ächten und zu beenden.
  • (I)ntact. Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V.
  • Der Verein stop mutilation e.V. engagiert sich gegen die weibliche Genitalbeschneidung.
  • Weltgesundheitsorganisation (WHO).
  • Integra. Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung.
  • Die deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe hat im Sommer 2022 erstmals Leitlinien zu rekonstruktiven und ästhetischen Operationen der weiblichen Genitale herausgegeben. Darin ist der Genitalverstümmelung ein eigenes Kapitel gewidmet.
  • Waris Dirie aus Somalia machte die Welt mit ihrem Buch „Wüstenblume“ (München 1998) auf das Problem aufmerksam und wirbt unermüdlich um Unterstützung für ihre Kampagne gegen Genitalverstümmelung.
  • Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung wurden, können künftig in Berlin Hilfe finden. Im Krankenhaus Waldfriede wurde – im Beisein von Waris Dirie – am 11. September 2013 das Desert Flower Center (DFC, „Wüstenblumenzentrum“) eröffnet als erste Einrichtung europaweit, die betroffenen Frauen eine chirurgische und psychologische Rundumbetreuung bietet.
  • Im Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. engagieren sich Jungen und Männer, die von Eingriffen an ihren Genitalien negativ betroffen sind. Ihr Ziel ist die politische und gesellschaftliche Ächtung aller Formen nicht-therapeutisch indizierter chirurgischer Eingriffe an einwilligungsunfähigen Menschen.
  • Der Verein Intaktiv – eine Stimme für genitale Selbstbestimmung setzt sich für das Recht aller Menschen ein, selbst darüber zu entscheiden, welche nicht unmittelbar medizinisch notwendigen Eingriffe an ihren Genitalien vorgenommen werden. Dieses Ziel soll in erster Linie durch gesellschaftliche Aufklärung erreicht werden.

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