Folter, Verschwindenlassen: Inspiration

 

INSPIRATION

 

Wertegemeinschaft und Menschenrecht
Erhabene Worte erklingen
Komplizenschaft mit den Folterstaaten
Sie spricht eine andere Sprache

Zum Foltern wird man ausgebildet
Angeboren ist es nicht
Das Ich vom Körper völlig trennen
Bis er so gut wie nichts mehr spürt

Im Ursprung keine bloße Masse
Nicht Instrument, Gerät, brutal
Des Lebens Logik wirkt im Leib
Will schützen, sorgen und berühren

Ich, Person, Subjekt und Mensch
Alles keine Garantie
Totale Herrschaft, Gräueltaten
Nichts ist ausgeschlossen, wenn

Nicht Pläne, Ziele und Ideen
Rückgebunden bleiben, inkarniert
Im tiefsten Grund der Existenz
Nur leiblich sind wir gleich und eins

Hans Bischlager

(Hans Bischlager, Entschieden wird im Untergrund. Politische Gedichte, Hamburg 2017, S. 32) 

 

Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch werden in der Welt

notierte einst Jean Améry.
Der große jüdische Essayist war als junger Mann selbst von der Gestapo gefoltert worden –
und fand nicht ins Leben zurück. Im Jahr 1978 nahm er sich in Salzburg das Leben.

 

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

 

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Art. 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

 

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarats = Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 1


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