Folter, Verschwindenlassen: Aktion

 

AKTION

 

  • Am 26. Juni 1987 trat die am 10. Dezember 1984 beschlossene UN-Antifolterkonvention in den 20 Ländern in Kraft, deren Regierungen die Konvention ratifiziert haben bzw. ihr beigetreten sind. Es handelte sich um Ägypten, Afghanistan, Argentinien, Belize, Bulgarien, die Weißrussische Sowjetrepublik, Kamerun, Dänemark, Frankreich, Mexiko, Norwegen, die Schweiz, Uganda, Ungarn, die Ukraine, Uruguay und die UdSSR. Der UN-Ausschuss gegen Folter (United Nations Committee against Torture, CAT) überwacht die Einhaltung der Bestimmungen der UN-Antifolterkonvention.
  • Am 23. Dezember 2010 trat die UN-Konvention gegen Verschwindenlassen völkerrechtlich in Kraft. Sie ist am 20. Dezember 2006 einstimmig von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Der UN-Ausschuss zur Konvention gegen das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen überwacht die Umsetzung der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen auf internationaler Ebene; bei dieser „Working Group on enforced disappearance“ können unter anderem individuelle Beschwerden zu möglichen Fällen von Verschwindenlassen eingereicht werden.
  • Seit dem 30. April 1977 protestieren die Mütter der Plaza de Mayo in Buenos Aires (Argentinien) gegen das Verschwinden ihrer Kinder während der Militärdiktatur in Argentinien (1976–1983).
  • Am 26. November 1987 verabschiedete der Europarat das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Europäische Antifolterkonvention). Die Konvention wurde bisher von 47 Staaten ratifiziert.
  • Im Jahr 1989 nahm das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (englisch Committee for the Prevention of Torture, CPT) seine Arbeit auf. Die Europäische Antifolterkonvention erlaubt es dem CPT, jegliche „Haftorte“ der Vertragsstaaten aufzusuchen und zu inspizieren. Als Haftorte gelten alle Orte, an denen Menschen von Behörden gegen ihren Willen festgehalten werden. Das betrifft in erster Linie Polizeizellen, Untersuchungshaftanstalten und Strafanstalten, aber auch geschlossene psychiatrische Anstalten oder Altersheime. Im Anschluss an den Besuch wird ein Bericht mit Empfehlungen an die jeweilige Regierung geschickt. Dieser Bericht und die Antwort der Regierung werden regelmäßig veröffentlicht.
  • Der Handel mit Folterwerkzeugen ist in der Europäischen Union seit 2005 verboten. 2016 wurde das Gesetz weiter verschärft. Es soll auch verhindern, dass die Güter auf Messen und in Broschüren beworben werden. Nun will die EU den Handel mit Folterwerkzeugen weltweit unterbinden und hat am 18. September 2017 auf der UN-Vollversammlung in New York die „Allianz für folterfreien Handel“ vorgestellt. Bislang haben sich 58 Länder der Initiative angeschlossen, unter ihnen auch Großbritannien, Kanada, Brasilien und Mexiko. Auf einem Online-Portal wollen die Mitglieder Informationen über neue Folter- und Tötungswerkzeuge austauschen. Die Plattform soll nachzeichnen, wie sich die Güter auf dem internationalen Markt bewegen. So soll sie den Zollbeamten künftig helfen, Lieferungen von Folterinstrumenten früher an Flughäfen und Grenzübergängen zu entdecken. Den Beamten könnte das erleichtern, Ein- und Ausfuhrverbote durchzusetzen. Ziel der Initiative sei eine Konvention der Vereinten Nationen zum Handelsverbot von Folterwerkzeugen.
  • Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist eine unabhängige nationale Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland. Sie überwacht seit 2008 die Zustände in den 200 deutschen Justizvollzugsanstalten, 250 psychiatrischen Kliniken, 80 forensischen Kliniken und 16 geschlossenen Einrichtungen für Jugendliche, (noch) nicht jedoch in den 11.000 Alten- und Pflegeheimen.
  • Amnesty International (AI) kämpft für eine Welt ohne Folter; mit dem am 13. Mai 2014 veröffentlichten Folterbericht gibt AI den Startschuss zu der internationalen Kampagne Stop Torture (Stopp Folter). Mit der Kampagne fordert AI Regierungen weltweit auf, die international vereinbarten Schutzmaßnahmen gegen Folter endlich umzusetzen. Das Verschwindenlassen verurteilt AI als eine besonders schwere Menschenrechtsverletzung.
  • 28 Häuser in Deutschland haben sich unter dem Dach der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAFF) organisiert. Unter ihnen nimmt das Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin (BZFO) eine besondere Position ein; es hilft Jahr für Jahr zwischen 500 und 600 traumatisierten Menschen aus 60 Ländern.

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