Zum Welttag der genitalen Selbstbestimmung

Der Welttag der genitalen Selbstbestimmung (Worldwide Day of Genital Autonomy) wurde durch die Initiative des Facharbeitskreises Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. ins Leben gerufen und ist ein Aktionstag für die genitale Selbstbestimmung von Minderjährigen. Er wird seit 2013 jährlich am 7. Mai begangen, dem Tag, an dem das Landgericht Köln im Jahr 2012 ein Urteil fällte, das erstmals auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zusprach, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Ziel des Aktionstages ist es, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung für alle Kinder weltweit zu propagieren.

Details

Der Deutsche Bundestag beschloss am 12. Dezember 2012 als Reaktion auf das „Kölner Urteil“ das „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“. Danach umfasst die Personensorge „auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.“


RSS