Zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie

Der Internationale Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia, IDAHOBIT) wird seit 2005 am 17. Mai begangen. Das Datum wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, den Tag, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel zu streichen. Zugleich ergeben sich in der Schreibweise Parallelen zwischen dem Datum 17.5. und dem ehemaligen Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuches, weswegen der 17. Mai in Deutschland bereits vor dem Jahr 1990 im Volksmund spöttisch als „Feiertag der Schwulen“ bezeichnet wurde.

Nach Angaben der Bundesregierung werden Homosexuelle in 37 Staaten durch die dortigen Justizbehörden verfolgt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom April 2019 auf eine Große Anfrage der Grünen hervor.

In sechs Staaten steht Homosexualität derzeit unter Todesstrafe: Brunei, Iran, Jemen, Mauretanien, Nigeria und Saudi-Arabien.

In fünf weiteren Ländern ist die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen eine rechtliche Option: Afghanistan, Pakistan, Katar, Somalia sowie die Vereinigten Arabischen Emirate).

Nur zwölf Staaten haben ein Verbot von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Identität auch tatsächlich in ihrer Verfassung festgeschrieben: Bolivien, Ecuador, die Fidschi-Inseln, Kosovo, Malta, Mexiko, Nepal, Neuseeland, Österreich, Portugal, Schweden und Südafrika. In Deutschland ist das bisher noch nicht der Fall.

Wie das Hilfsprogramm UNAIDS am 17. Mai 2023 in Genf mit Blick auf den Internationalen Tag gegen Homophobie beklagte, seien in 67 Ländern homosexuelle Beziehungen laut dem Strafgesetz verboten, in zehn Ländern gelte für sie die Todesstrafe.


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