Zum 9. Dezember 1998

Die Errungenschaft der Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern (Declaration on Human Rights Defenders, eigentlich: Declaration on the Right and Responsibility of Individuals, Groups and Organs of Society to Promote and Protect Universally Recognized Human Rights and Fundamental Freedoms; Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen) liegt darin, dass sie erstmals ein Recht auf Verteidigen von Menschenrechten definiert.

Im Artikel 1 heißt es:

Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hinzuwirken.

Details

Den deutschen Text der Resolution finden Sie hier.


RSS