Zum 9. Dezember 1948

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschließt das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (UN-Völkermordkonvention).

Die UN-Völkermordkonvention, das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, CPPCG) (UN-Genocide-Konvention) ist damit eine der ältesten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Es trat am 12. Januar 1951 in Kraft.

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