Zum 8. März 2001

Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin wurde nach einem einstimmigen Beschluss des Bundestages vom 7. Dezember 2000 gegründet. Es ist die offizielle Menschenrechtsbehörde der Bundesrepublik und bei den Vereinten Nationen akkreditiert. Es wird vom Bundestag finanziert und erstellt in seinem Auftrag jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland.

Die Aufgaben des Instituts umfassen Information und Dokumentation, Forschung, Politikberatung und Menschenrechtsbildung im Inland. Die Themenschwerpunkte sind Rassismus und Diskriminierung in Deutschland, internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, die Justiziabilität von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten sowie der Menschenrechtsdiskurs mit islamisch geprägten Ländern.

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