Zum 7. September 1956

Die Vereinten Nationen verabschieden ein Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken.

In diesem Zusatzabkommen zum Sklavereiabkommen vom 25. Sepember 1926 werden auch Kinderarbeit ohne Bezahlung und die Schuldknechtschaft als Verstoß gegen die Menschenrechte angesehen und unter Strafe gestellt.

Den Text finden Sie hier.


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