Zum 6. Juli 2000

Es ergänzt das „Züchtigungsgesetz“ im § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der bisher „körperliche und seelische Misshandlungen“ für „unzulässig“ erklärt, um die beiden Sätze: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Das Gesetz trat am 2. November 2000 in Kraft.

2020, 20 Jahre nach Inkrafttretens jenes Gesetzes, ist noch immer fast jeder zweite Befragte der Auffassung, dass ein Klaps auf den Hintern noch keinem Kind geschadet habe, jeder Sechste hält es sogar für angebracht, ein Kind zu ohrfeigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine am 19. November 2020 veröffentlichte repräsentative Studie der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderschutzbund.
Insgesamt ist der Anteil der Menschen, die Gewalt anwenden bzw. als angebracht ansehen, seit der Jahrtausendwende gesunken. Gaben in einer Befragung aus dem Jahr 2005 noch rund drei Viertel der Befragten an, einen „Klaps auf den Hintern“ als Erziehungsmethode verwendet zu haben, hielten im Jahr 2016 nur noch 44,7 Prozent und im Jahr 2020 nur noch 42,7 Prozent diese Strafe für angebracht. Gaben im Jahr 2005 noch 53,7 Prozent der Befragten an, schon einmal eine „leichte Ohrfeige“ als Erziehungsmethode eingesetzt zu haben, hielten dies im Jahr 2016 nur noch 17 Prozent und im Jahr 2020 17,6 Prozent für angebracht. In den Jahren von 2016 bis 2020 stagnierten die Zahlen somit. Insbesondere leichtere Körperstrafen bleiben bei einem erschreckenden Teil der deutschen Bevölkerung aber weiter verbreitet.

Der Anteil der Kinder, die völlig gewaltfrei aufwachsen, hat sich in Deutschland in den letzten 20 Jahren verdoppelt (52 Prozent).

Impulse und weitere Informationen zur Thematik finden Sie hier.


RSS