Zum 5. Juni 1972

Mehr als 1200 Vertreter aus 113 Staaten bekannten sich zu einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Umwelt- und Naturschutzfragen. Es war die größte Konferenz, die die Vereinten Nationen bislang organisiert hatten. Die Teilnehmerstaaten beschlossen, ein System der globalen Umweltüberwachung einzurichten sowie ein UN-Umweltsekretariat zu gründen, das zur Keimzelle des UN-Umweltprogramms Unep wurde, das seinen Sitz in Kenias Hauptstadt Nairobi hat.

Mit der „Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen zur Umwelt des Menschen“ legten sie den Grundstein für das Umweltvölkerrecht. Die verabschiedete Deklaration beinhaltet 26 Prinzipien für Umwelt und Entwicklung. Das erste Prinzip lautete: „Der Mensch hat ein Grundrecht auf Freiheit, Gleichheit und angemessene Lebensbedingungen in einer Umwelt, die so beschaffen ist, dass sie ein Leben in Würde und Wohlergehen ermöglicht, und hat die feierliche Pflicht, die Umwelt für gegenwärtige und künftige Generationen zu schützen und zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird jede Politik der Förderung oder Verewigung von Apartheid, Rassentrennung, Diskriminierung, kolonialer oder sonstiger Formen der Aggression und ausländischer Vorherrschaft verurteilt und muss beseitigt werden.

Zudem verabschiedeten sie einen Aktionsplan mit 109 Empfehlungen zum Schutz der Umwelt.

Problem allerdings: Die Staaten des damaligen Ostblocks blieben der Konferenz fern, weil die Bundesrepublik die Teilnahme der DDR verhindert hatte.

 


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