Zum 3. Dezember 2008

Das seit dem 1. August 2010 völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen über Streumunition ist der jüngste multilaterale Abrüstungsvertrag und einer der größten Erfolge für die Internationale Kampagne gegen Streumunition (Cluster Munition Coalition, CMC). Weil die Lobby von Bombenproduzenten, Waffenhändlern und Militärs Fortschritte in den traditionellen Verhandlungsgremien jahrelang blockierte, verbündete sich die Kampagne mit abrüstungswilligen Staaten.

Nach zähen Verhandlungen auf der Dubliner Konferenz zum Verbot von Streumunition (19. bis 30. Mai 2008) hatten sich die 111 Teilnehmerstaaten auf einen Vertragstext geeinigt, der ein umfassendes Verbot derjenigen Streumunitionstypen festschreibt, die bislang zum Einsatz gekommen sind. Die Konvention beinhaltet die Verpflichtung, Einsatz, Produktion, Lagerung und Verbreitung von Streumunition innerhalb der kommenden acht Jahre zu beenden. Die Bundesregierung erklärte sich bereit, 95 Prozent der deutschen Streumunitionsbestände zu vernichten (sie verfügt über 25 bis 30 Millionen dieser Sprengkörper). Die Osloer Konvention zum Verbot von Splitterbomben tritt sechs Monate nach seiner Ratifizierung durch das 30. Land in Kraft. Deutschland hat im Juni 2009 das Übereinkommen ratifiziert, im September 2009 Frankreich als 18. Land. Die größten Rüstungsländer bleiben dem Abkommen fern. Nur rund ein Drittel der weltweiten Bestände sind von dem Verbot umfasst. Unter anderem die USA, Russland, China, Israel, Pakistan und Indien unterstützen das Verbot nicht. Nachdem zuletzt Moldawien und Burkina Faso den Vertrag angenommen hatten, wurde die UN-Konvention am 1. August 2010 rechtsgültig. Mit Stand vom Juli 2023 ist das Abkommen von 111 Staaten und den Heiligen Stuhl ratifiziert sowie von weitere Staaten unterzeichnet worden.

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