Zum 28. Juli 1951

Die Vereinten Nationen verabschieden das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, das als Genfer Flüchtlingskonvention bis heute Geltung hat.

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist entstanden als Lehre aus den Menschenrechtsverbrechen vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa. Damals hatten viele Länder Flüchtlinge oft an den Grenzen zurückgewiesen, obwohl sie Schutz vor Verfolgung benötigt hätten.

Die Genfer Flüchtlingskonvention gehört zu den wichtigsten völkerrechtlichen Normen, um Menschen zu schützen. Endlich wurde ein international geltendes Abkommen geschlossen, das jenseits nationalstaatlicher Rechte Mindeststandards für die Behandlung von Mensch auf der Flucht von einem Staat in einen anderen definiert. Erstmals legten Staaten darin verbindlich einen „Flüchtlingsstatus“ und den damit einhergehenden Schutz fest. Den heimatlosen, politisch Verfolgten in aller Welt, die bis dahin auch Rechtlose waren, wollte man mit der Genfer Flüchtlingskonvention humanitären Schutz und eine gesicherte Zukunft verschaffen. Kernstück der Konvention ist das Non-Refoulement-Prinzip. Es besagt, dass kein Flüchtling in ein Land ausgewiesen werden darf, in dem sein Leben gefährdet sein könnte. Dieses Zurückweisungsverbot ist in Artikel 33 der GFK verankert:

Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde. (Artikel 33 GFK, Abs. 1)

Ursprünglich galt die Genfer Flüchtlingskonvention nur für Europa, insbesondere für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des kommunistischen Lagers. Am 31. Januar 1967 wurde sie durch das „Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ ergänzt und damit zum universellen und unbefristeten Dokument des Flüchtlingsschutzes. Das Protokoll trat am 4. Oktober 1967 in Kraft.

Die Genfer Flüchtlingskonvention trat am 22. April 1954 in Kraft.

Aktuell (Juli 2021) haben 149 Staaten die Konvention, das Protokoll oder beide Dokumente unterzeichnet.


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