Zum 27. Dezember 1848

Den Text der Grundrechte des deutschen Volks findet man hier.

Einige Beispiele:

  • Vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände. Der Adel als Stand ist aufgehoben. (Artikel 2, §.7. Abs. 1)
  • Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. (Artikel 2, §. 7. Abs. 3)
  • Alle Titel, in soweit sie nicht mit einem Amte verbunden sind, sind aufgehoben und dürfen nie wieder eingeführt werden. (Artikel 2, §. 7. Abs. 4)
  • Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt, oder das Seerecht im Fall von Meutereien sie zuläßt, so wie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung, sind abgeschafft. (Artikel 3, §. 9.)
  • Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. (Artikel 3, §. 13., Abs. 1)
  • Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise durch vorbeugende Maßregeln, namentlich Censur, Concessionen, Sicherheitsbestellungen, Staatsauflagen, Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, Postverbote oder andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden. (Artikel 3, §. 13., Abs. 2)
  • Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. (Artikel 5, §. 14., Abs. 1)

Jacob Grimm hatte als Artikel 1 vorgeschlagen: „Das deutsche Volk ist ein Volk von Freien und deutscher Boden duldet keine Knechtschaft. Fremde Unfreie, die auf ihm verweilen, macht er frei“, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.


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