Zum 26. September 1924

Die Generalversammlung des Völkerbundes verabschiedet die Charta für die Rechte von Kindern („Genfer Erklärung“), ein erster Meilenstein zum Schutz der Kindheit.

Er glückte der britischen Sozialreformerin Eglantyne Jebb mit ihrer 1923 dem Völkerbund überreichten Children’s Charter (Deklaration der Rechte der Kinder). In ihr wird betont, dass alle Nationen ihren Kindern das Beste, was sie zu geben haben, schulden.

 

Die Genfer Erklärung lautet:

I. Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln.

II. Das hungernde Kind soll genährt werden; das kranke Kind soll gepflegt werden; das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden; das verirrte Kind soll auf den guten Weg geführt werden; das verwaiste und verlassene Kind soll auf­genommen und unterstützt werden.

III. Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden.

IV. Das Kind soll in die Lage versetzt wer­den, seinen Lebensunterhalt zu verdie­nen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden.

V. Das Kind soll in dem Gedanken erzo­gen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen.

 

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