Zum 24. Mai 2024
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Sie gilt für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, die jährlich weltweit mindestens 450 Millionen Euro umsetzen.
20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Richtlinie in Kraft. Danach beginnt die Zweijahresfrist, innerhalb der die Mitgliedsländer ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen müssen.
Am 3. April 2025 beschlossen die Abgeordneten des Europaparlaments den Vorschlag der EU-Kommission, nach dem die ersten Vorschriften des Gesetzes erst am 26. Juli 2028 gelten sollen. Ein weiteres Jahr später soll die EU-Richtlinie dann voll greifen.