Zum 23. Mai 1863

„… von der Überzeugung ausgehend, dass nur durch das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht eine genügende Vertretung der sozialen Interessen des deutschen Arbeiterstandes und eine wahrhafte Beseitigung der Klassengegensätze in der Gesellschaft herbeigeführt werden kann“.

Maßgeblicher Gründer war Ferdinand Lasalle.


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