Zum 23. Juni 1979

Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten wird in Bonn abschließend verhandelt und unterzeichnet (Bonner Konvention).

Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wild lebender Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) trat am 1. November 1983 in Kraft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, gemeinsam Vorkehrungen zum Schutz der wandernden Tierarten zu treffen. Eine alle drei Jahre zusammentretende Vertragsstaatenkonferenz und ein Ständiger Ausschuss treffen Entscheidungen, ein Wissenschaftsrat gibt Empfehlungen ab.

Es gibt etwa 8000 bis 10.000 wandernde Tierarten, von denen rund 1200 Arten oder regionale Populationen als vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet gelten.

Zum Auftakt der 14. UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten (CoP14 der Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, kurz CMS COP14) in Samarkand (Usbekistan) zeigt ein am 12. Februar 2024 veröffentlichter Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (Unep) zur Erhaltung wandernder Tierarten, dass jede fünfte der 657 im CMS-Abkommen gelisteten wandernden Arten weltweit akut in ihrem Bestand bedroht ist; bei den gelisteten Fischarten sind es dramatische 97 Prozent. Für 44 Prozent der gelisteten Arten gehen die Populationen weltweit zurück. Sieben von zehn wandernden Arten werden durch illegale oder unzureichend regulierte Fischerei oder Jagd zu stark ausgebeutet. Die Zahlen seien „ein alarmierender Weckruf“, erklärte der Leiter Artenschutz bei der Umweltorganisation WWF Deutschland, Arnulf Köhncke. Straßen und Bauwerke wie Dämme oder Kraftwerke versperrten den Tieren zunehmend ihre lebensnotwendigen Wanderrouten. „Sie erreichen deshalb ihre Brutgebiete, Nahrungsgründe, Rastplätze oder Winterquartiere nicht mehr.“ Der Schutz dieser Arten könne nur durch internationale Zusammenarbeit gelingen, „gepaart mit ambitioniertem Artenschutz direkt vor Ort“. Um das Verschwinden der Arten zu verhindern, müssten „Korridore“ sichergestellt werden, durch welche die Tiere „frei und ungestört wandern können“. Dies gelte „nicht nur im Meer, sondern auch an Land“.

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