Zum 23. Juli 2025
Der Internationale Gerichtshof (IGH) veröffentlicht ein wegweisendes Rechtsgutachten zu den Klimaschutzpflichten der Staaten; er betont darin die Verbindlichkeit bestehender Klimaverträge wie der UN-Klimarahmenkonvention oder des Pariser Klimaabkommens.
So sei das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens bindend. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag begründet eine Pflicht zum Schutz des Klimasystems sowohl aus Menschenrechtsnormen als auch aus dem Völkergewohnheitsrecht. Wenn Staaten Klimaschutz-Verpflichtungen aus internationalen Abkommen verletzen, könnten sie dem höchsten UN-Gericht zufolge unter bestimmten Umständen dafür rechtlich belangt werden. Länder, die keine oder nur unzureichende Schritte zum Schutz des Planeten in der Klimakrise ergreifen, verstoßen gegen das Völkerrecht, erklärte der IGH. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass eine gesunde Umwelt ein Menschenrecht ist und dass alle Staaten dafür zu sorgen haben.