Zum 22. Mai 1992

Die Biodiversitätskonvention trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. Seitdem tagt alle zwei Jahre eine UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt. Dieses erfolgreichste internationale Naturschutzabkommen hat inzwischen (Stand: März 2019) 196 Vertragspartner und wurde von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet.

Die Konvention hat drei Ziele: „…die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile“ (Art. 1).

Biologische Vielfalt umfasst die Vielfalt der Lebensräume und aller lebendigen Organismen mit Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Nach Schätzungen gibt es fünf bis 100 Millionen Arten auf der Erde. Das ist das Ergebnis einer rund vier Milliarden Jahre andauernden Entwicklung und Anpassung an verschiedenste Umweltbedingungen und vielfältigste Lebensräume.

Zur konkreten Umsetzung wurden 2010 auf einem Gipfel in Nagoya 20 Ziele mit 56 Unterzielen definiert.

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