Zum 21. Juni 1940

Hermann Stöhr hatte sich im August 1939 geweigert, der Einberufung zur Wehrmacht zu folgen, war deshalb am 31. August festgenommen und am 16. März 1940 vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt worden. Der hannoversche Landesbischof August Marahrens, Vertreter der gemäßigten Bekennenden Kirche, hatte sich nicht in der Lage gesehen, ein Gnadengesuch Hermann Stöhrs zu unterstützen. Hermann Stöhr ist der einzige bekannte evangelische Christ, der als Kriegsdienstverweigerer vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt wurde. Erst 1997 wurde das Urteil des Reichskriegsgerichts wieder aufgehoben und in Berlin ein Platz nach ihm benannt.

Hermann Stöhr und Martin Gauger waren die einzigen evangelischen Kriegsdienstverweigerer.

Anlässlich seines 75. Todestages erinnerte die evangelische Friedensarbeit in einer Pressemitteilung vom 19. Juni 2015 an Hermann Stöhr.

Literatur:


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